Triponez Pierre · Nationalrat · 2010-09-15
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Wenn Sie auf der Fahne nachschauen, dann sehen Sie, dass ich meinen Minderheitsantrag ursprünglich als Eventualantrag gestellt habe, falls der Bundesrat nicht obsiege. Das ist offenbar technisch nicht möglich, deshalb stelle ich meinen Antrag nicht mehr eventualiter, sondern ich stelle ihn.
Es ist erfreulich, dass das Eintreten unbestritten war. Das heisst, das Problem ist erkannt. Dass die Teilkapitalisierung, wie sie bisher funktioniert hat, nicht die Zukunft sein kann, hat das gesamte Verhalten hier gezeigt. Niemand hat nämlich einen Nichteintretensantrag gestellt.
Die Logik der Vorlage, die effektiv von der erwähnten Initiative Beck ausgegangen ist, ist die, dass öffentlich-rechtliche und auch private Vorsorgeeinrichtungen bezüglich Kapitalisierung gleich behandelt werden sollen - nicht gleich behandelt sein sollten. Wenn Sie die Fahne anschauen, dann sehen Sie, dass der Bundesrat den Mut gehabt hat, eine Vollkapitalisierung innert vierzig Jahren zu verlangen. Unter uns gesagt: Vierzig Jahre ist ja auch nicht eine sehr kurze Zeit. Wenn Sie auf die Milliarden verweisen, die man aufwerfen müsste, sich aber ein realistischeres Bild von dieser Zeitspanne machen - man hat mit vierzig Jahren wirklich eine sehr lange Frist gesetzt -, müssten Sie Ihre Aussage vielleicht auch ein bisschen relativieren.
Der Bundesrat wollte die Vollkapitalisierung, es gibt Anträge von Minderheiten und den Antrag der Mehrheit. Ich habe den Antrag mit einem Deckungsgrad von 90 Prozent auch ein bisschen in den Raum gestellt - ich gebe das offen zu -, um in dieser Frage möglichst nahe beim Bundesrat zu sein. Ich gebe noch einen weiteren Punkt zu: Wenn Sie Buchstabe d betrachten - das scheint mir noch wichtig zu sein -, dann sehen Sie, dass in Buchstabe d der ständerätlichen Version klar fixiert ist, dass künftige Leistungsverbesserungen entsprechend dem Kapitaldeckungsverfahren zu 100 Prozent ausfinanziert sein müssen. Man kann daraus schliessen, dass der Wille des Gesetzgebers effektiv dem entspricht, was ich hier haben möchte, dass nämlich auf die Dauer die 100 Prozent doch irgendwann erreicht werden sollen. Ich kann meinen Antrag aber nicht zurückziehen, solange der Minderheitsantrag Weber-Gobet bei Buchstabe d stehenbleibt, welcher auch Buchstabe d bezüglich der künftigen Leistungsverbesserungen bekämpfen will.
Ich bin nicht traurig, wenn Sie wenigstens dem Beschluss des Ständerates zustimmen.