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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2010-09-15

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15

Wortprotokoll

Es geht hier um das Kernstück der Vorlage, nämlich um die Höhe des Gesamtdeckungsgrades der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen. Die Mehrheit der Kommission hat sich hier dem Ständerat angeschlossen und beantragt Ihnen, 80 Prozent zu verlangen. Ich möchte aber beifügen, dass die Eventualabstimmungen immer sehr knapp ausgefallen sind. Vorweg möchte ich den Hinweis anbringen, dass man diesen Antrag in Verbindung mit den Übergangsregelungen beurteilen muss. Auf Seite 22 der Fahne ersehen Sie unter Buchstabe c der Übergangsregelungen: Der vorgeschriebene Deckungsgrad muss in vierzig Jahren erreicht sein, es wurde bereits von verschiedenen Votanten erwähnt. Das scheint eine sehr lange Zeit zu sein. Es ist aber so, dass es Kantone gibt, die eine Jahreseinnahme an Steuern bräuchten, um einen 100-prozentigen Deckungsgrad zu erreichen. Daran sieht man also die Mängel, und man sieht die Notwendigkeit dieser Vorlage generell.

Einbeziehen muss man auch, dass die Verpflichtung gegenüber Rentnern und Rentnerinnen vollumfänglich gedeckt werden muss. Das heisst dann natürlich, dass der Deckungsgrad bei den Aktiven unter 80 Prozent sein könnte; das wäre dann durchaus möglich. Darum gibt es auch eine Minderheit III (Triponez), die beantragt, etwas näher beim Bundesratsvorschlag der Vollkapitalisierung zu sein und einen Deckungsgrad von 90 Prozent zu verlangen.

Die Minderheiten I und II argumentieren vor allem, dass eine verstärkte Mischfinanzierung ein besseres System darstelle. Die Mehrheit ist diesem Argument, wie Sie ja feststellen können, nicht gefolgt. Es wird natürlich immer eine Diskussion sein, wie weit nun das Deckungskapitalverfahren oder wie weit das Umlageverfahren gehen soll. Es wurde auch von Herrn Wehrli erwähnt, dass es natürlich immer wieder feststellbar ist, dass unser Vorsorgesystem mit dieser Mischfinanzierung in der ersten und zweiten Säule ein vielbeneidetes System darstellt.

Das Problem, einen vorgeschriebenen Deckungsgrad - Herr Brélaz hat sich dazu geäussert - zu erreichen, hängt mit der Garantie zusammen, dass versprochene Renten auch sichergestellt sind, passiere, was wolle. Das ist ja das Ziel, und jeder private Betrieb hat den gleichen Auftrag, hier diesen Deckungsgrad - dort sind es 100 Prozent - zu erreichen. Es ist klar: Wenn diese Sicherheit bei einem privaten Betrieb vorhanden sein soll, dann spricht man ja von einem notwendigen Deckungsgrad von etwa 115 Prozent, der mit Wertschwankungsreserven versehen ist, damit diese Renten und diese Leistungen auch wirklich sichergestellt sind.

Zu den Abstimmungen in der Kommission: Dort ist dann zum Schluss der Antrag der jetzigen Minderheit III (Triponez) dem Beschluss des Ständerates unterlegen. Das Resultat war mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch hier sehr knapp.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, dem Ständerat zu folgen und einen 80-prozentigen Deckungsgrad vorzusehen.