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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-09-15

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-15

Wortprotokoll

"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Sie kennen ihn, diesen Artikel, der in unserer Bundesverfassung steht. Wir Frauen haben also gemäss Bundesverfassung die gleichen Rechte wie die Männer. Wo Gleichberechtigung ist, sind auch gleiche Pflichten. Die Rentenaltererhöhung für Frauen von 64 auf 65 sollte also demzufolge eine reine Formsache sein.

Leider, und das wissen Sie auch, ist die Realität eine andere. Wir Frauen haben zwar die rechtliche Gleichstellung, die tatsächliche jedoch nicht. Nur zwei Beispiele dafür: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit - dieser Verfassungsgrundsatz ist nach wie vor nicht umgesetzt. Nach wie vor sind Lohnunterschiede die Realität. Da nützen die rechtlichen Vorschriften leider herzlich wenig. Alle möglichen Instrumente, die der Umsetzung dieses Verfassungsgrundsatzes zum Durchbruch verhelfen wollen, wurden schon entwickelt, dennoch ist es bis heute nicht gelungen, ihn wirklich umzusetzen. Das andere Beispiel ist die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit. Nach wie vor wird diese grossmehrheitlich von Frauen verrichtet. Die Betreuung von Kindern, von pflegebedürftigen Eltern oder Angehörigen, die Unterstützung von Nachbarn oder was immer es ist: Die wichtige, aber unbezahlte Betreuungsarbeit wird zum grössten Teil von Frauen geleistet. Wie sehr unsere Gesellschaft und auch unser Gesundheitssystem auf diese Arbeit angewiesen sind, können wir kaum ermessen.

Warum erzähle ich das alles? In der Diskussion um die 11. AHV-Revision wird immer wieder über die diversen Modelle für die Flexibilisierung des Rentenalters gesprochen. Dabei wird mehr oder weniger explizit davon ausgegangen, dass die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen akzeptabel und unwidersprochen sei. Ich kann Ihnen versichern, dass dieser Eindruck täuscht. Sprechen Sie mit Serviceangestellten in den Restaurants, sprechen Sie mit Pflegerinnen in den Spitälern, suchen Sie das Gespräch mit Verkäuferinnen. Wann immer Sie sich die Mühe nehmen, mit Frauen zu sprechen, die eine anstrengende körperliche Arbeit verrichten oder eine Stelle haben, die wenig Abwechslung mit sich bringt, werden die Frauen Ihnen sagen, dass sie die Arbeit noch so gerne vorzeitig aufgeben würden, wenn sie es sich nur leisten könnten.

Wenn das Rentenalter der Frauen angehoben werden soll, dann muss dafür zwingend eine Lösung für eine Flexibilisierung des Rentenalters gefunden werden, die sozial ausgestaltet ist. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit I (Goll) zustimmen, dann ist diese wichtige Bedingung erfüllt, dann und nur dann ist die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre akzeptabel.

Unsere Partei hat von Beginn an die Position vertreten, dass wir die Erhöhung des Frauenrentenalters in Kauf nehmen, wenn dafür ein wichtiges sozialpolitisches Anliegen erfüllt wird. Sowohl Frauen als auch Männer, die vor der Erreichung des Rentenalters nicht mehr die Kraft haben, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, sollen die Möglichkeit haben, vorzeitig in den Ruhestand zu treten. Sie sollen das aber nicht während des Rests ihres Lebens mit hohen, zu hohen Einkommenseinbussen bezahlen müssen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I (Goll) zuzustimmen.

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