Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2010-09-15
Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-15
Wortprotokoll
Bei Artikel 33ter geht es um eine fundamentale Bestimmung in der ganzen AHV-Gesetzgebung. Er regelt nichts anderes und nicht weniger als die Anpassung der AHV-Renten an die Teuerung. Diese erfolgt nach dem sogenannten Mischindex. Mischindex heisst: Hälfte Lohnentwicklung, Hälfte Teuerung. Es ist eine bewährte Regel, eine Fundamentalregel der AHV-Gesetzgebung. Die AHV-Renten werden alle zwei Jahre an den Mischindex angepasst. Das ist für die Lebenshaltung der Rentnerinnen und Rentner entscheidend, aber nicht nur für sie, sondern auch für alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner; das sind also alle. Denn auch die Beiträge, die in die AHV einbezahlt werden, werden mit diesem Mischindex aufgewertet. Ohne eine solche Aufwertung wären diese Beiträge, die man im Umlageverfahren an die AHV leistet, nur beschränkt etwas wert. Dieser Mischindex sorgt dafür, dass die Renten der heutigen wie auch der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner eine gewisse Grössenordnung erreichen.
Was passiert nun, wenn man wie der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit der Kommission diese Bestimmung aussetzen will? Das bedeutet nichts anderes, als dass sich die AHV-Renten durch diesen Schritt massiv entwerten. Zuerst passiert das schleichend und dann immer stärker, so, wie es die Rentnerinnen und Rentner heute bereits mit den [PAGE 1276] Pensionskassenrenten erleben, die ja schon seit Langem kaum mehr an die Teuerung angepasst werden.
Wenn die Renten nicht an die Teuerung angepasst werden, heisst das nichts anderes, als dass sich die Renten real entwerten. Das bedeutet eine reale Rentensenkung. Das trifft die Rentnerinnen und Rentner mit unteren und mittleren Einkommen, die auf die AHV angewiesen sind, massiv. Denn für sie sind die AHV-Renten auf die Dauer die wichtigste Einkommensquelle im Alter, weil sie im Unterschied zu den Pensionskassenrenten der Teuerung angepasst werden. Aber es trifft nicht nur die Rentnerinnen und Rentner massiv, sondern auch die anderen: Wenn die Anpassung an die Teuerung nicht mehr erfolgt, wird das Rentensystem heruntergefahren, sodass sich die AHV-Renten der Zukunft verschlechtern. Das ist umso unzumutbarer, als es bei den AHV-Renten schon heute eine sogenannte kalte Degression gibt; seit 1990 sind die AHV-Renten gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben. Deshalb wären wieder reale Verbesserungen bei den AHV-Renten nötig. Aber was es schon gar nicht erträgt, ist eine Verschlechterung bei den AHV-Renten.
Wir haben gesehen, dass das weder den Bundesrat noch den Ständerat, noch die bürgerlichen Delegationen in der Kommission gekümmert hat. Es ist genau die gleiche Koalition, die den sogenannten Rentenklau bei den Pensionskassen durchsetzen wollte. Sie ist am 7. März dieses Jahres in der Referendumsabstimmung klar gescheitert; sie hat dasselbe Rezept schon in der Erstauflage der 11. AHV-Revision im Jahr 2004 verfolgt.
Es erträgt bei den AHV-Renten keinen Einbruch, keine Einbusse. Die AHV-Renten müssen in ihrem Wert erhalten bleiben. Deshalb muss diese fundamentale Bestimmung bestehen bleiben. Ansonsten wird mit dem Referendum dafür gesorgt werden müssen, dass nicht ins AHV-Rentensystem eingegriffen werden kann.