Amstutz Adrian · Nationalrat · 2010-09-15
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-15
Wortprotokoll
Es geht bei meiner parlamentarischen Initiative um die Urteilspublikation in Fällen von extremer Raserei und um den Eintrag in den Führerausweis. Es geht auch um waghalsige Überholmanöver und um Autorennen auf öffentlichen Strassen.
Wenn Sie der parlamentarischen Initiative Folge geben, mache ich Ihnen beliebt, die Raserdefinition aus der laufenden Raser-Initiative zu übernehmen, das heisst, Fahrzeuglenker als Raser zu bezeichnen, wenn sie bei einer Tempolimite von 50 über 100 Stundenkilometer fahren, bei einer Tempolimite von 80 über 140 Stundenkilometer und auf der Autobahn über 200 Stundenkilometer.
Die kleine Minderheit der extremen Raser wird heute meines Erachtens zu milde bestraft und unter dem Deckmantel "Datenschutz" regelrecht geschützt. Im Interesse der überwiegenden Mehrheit der Autofahrerinnen und Autofahrer sind die Extremraser meines Erachtens zu isolieren, und ihr Tun ist gesellschaftlich zu ächten. Es geht nicht an, dass eine grosse Mehrheit von Automobilisten in Kausalhaftung genommen wird und unter diesen Rasern leidet - nicht nur wegen der Unfälle, die diese Automobilisten nicht zu verantworten haben. Die Namen solcher Raser gehören öffentlich publiziert, und zwar der volle Name und insbesondere auch die Nationalität.
Der Tarif ist heute eindeutig zu wenig klar, sodass die präventive Wirkung der zu erwartenden Strafen erstens nicht bekannt ist und zweitens damit ausfällt. Das würde sich mit der Publikation und dem Eintrag in den Führerausweis ändern. Heute ist das Problembewusstsein in der Gesellschaft und in den einschlägigen Kreisen ganz klar zu schwach ausgeprägt. Die Publikation bewirkt eine Sensibilisierung. Das Ziel ist klar: die soziale Kontrolle erhöhen, Schaden abwenden und mögliche Opfer schützen.
Ich empfehle Ihnen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.