Metzler Ruth · Bundesrat · 2001-03-06
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2001-03-06
Wortprotokoll
Es obliegt heute Ihrem Rat, hier in Lugano einen weiteren - wer weiss, vielleicht sogar den entscheidenden - Schritt in Richtung Lösung des Problems Schwangerschaftsabbruch zu tun. Die Diskussion hat gezeigt, wie ernsthaft sich Ihr Rat mit der Frage des Schwangerschaftsabbruchs auseinander setzt. Die Diskussion hat auch gezeigt, dass ähnliche Haltungen oder Überzeugungen zu unterschiedlichen Folgerungen oder unterschiedlichen Lösungsansätzen führen können. Den Befürwortern der Lösung der Minderheit nun aber Heuchelei vorzuwerfen, scheint mir äusserst unpassend und auch unangemessen zu sein und zeugt nicht von Respekt all jenen gegenüber, die sich ehrlich und aus tiefer Überzeugung um eine echte Lösung bemühen.
Die Haltung des Bundesrates zu dieser Vorlage hat sich nicht geändert. Der Bundesrat tritt nach wie vor für eine Revision der geltenden unbefriedigenden Strafrechtsnormen ein. Er bevorzugt dabei aber eine Lösung, die der Frau in ihrem schwierigen Entscheid Hilfe anbietet, und zwar Hilfe durch eine externe, staatlich anerkannte Beratungsstelle. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat den Minderheitsantrag Ihrer Kommission. Der Minderheitsantrag sieht ein Modell vor - das möchte ich noch einmal betonen -, das der schwangeren Frau erlaubt, ihren Entscheid in Kenntnis der vorhandenen Alternativen zu treffen. Der Kern des Beratungsmodells liegt darin, dem werdenden Leben eine Chance zu geben. Aber auch das Beratungsmodell kann keine Garantie geben. Die Eigenverantwortung soll gewahrt sein. Es geht letztlich darum, den Schwangerschaftsabbruch als Gewissenskonflikt ernst zu nehmen und die Frau als verantwortungsvolle Persönlichkeit zu unterstützen.
Lassen Sie mich noch eine weitere Überlegung anstellen, die verschiedentlich schon gemacht worden ist: Es geht bei der Abtreibungsdiskussion letztlich nicht allein um die Frage des Schwangerschaftsabbruches. Es geht auch um die Frage der Würde des Lebens und der Verantwortung für dessen Schutz in der Güterabwägung mit der persönlichen Freiheit. Wir befinden uns hier auf einer Gratwanderung und müssen uns dessen bewusst sein. Ich habe den Eindruck, wir sind uns dessen auch bewusst, denn das Thema Schwangerschaftsabbruch reiht sich in eine Diskussion über andere Themen ein, die ebenfalls vom Leben und vom Sterben handeln. Ich denke an die Diskussion über die Sterbehilfe, die Thematik der genetischen Untersuchungen und Behandlungen beim Menschen, die medizinische Forschung ganz allgemein, die pränatale Diagnostik, die Transplantationsmedizin oder auch die medizinisch unterstützte Fortpflanzung.
Bei all diesen Themen sind wir mit Fragen von Leben und Tod, von persönlicher Freiheit und Schutzpflicht des Staates, dem Schutz des Individuums in zweierlei Hinsicht, konfrontiert. Wenn wir über den Schwangerschaftsabbruch diskutieren, dann dürfen wir diese anderen Fragen nicht vergessen. Wir dürfen nicht vergessen, dass es hier letztlich um die Frage geht, wie wir mit dem Leben in all seinen Phasen umgehen. Wir dürfen den Gesamtzusammenhang nicht vergessen, und wir dürfen nicht - je nach Belieben - andere Massstäbe ansetzen.
Ich möchte Ihnen aus der "Neuen Luzerner Zeitung" die Stellungnahme der Präsidentin der SVP-Frauen, Frau Esther Weber, zitieren. Sie begründet das Einstehen der SVP-Frauen für die Fristenlösung ohne Beratungspflicht wie folgt: "Uns geht es primär um die Kinder von sozial schwachen Frauen. Oft werden sie ungewollt und ungeliebt herumgeschoben und schaffen es kaum je, aus ihren schwierigen sozialen Verhältnissen auszubrechen. Wir wollen Leben schützen. Aber man soll das Leben nicht dort schützen, wo es nicht lebenswert ist, das heisst, wo es fast keine Zukunft hat."
Ich muss Ihnen gestehen, dass mir bei solchen Formulierungen wirklich nicht mehr wohl in meiner Haut ist. Der Staat, das Gemeinwesen, wir alle haben eine Verantwortung für das ungeborene Leben - genauso wie wir eine Verantwortung dafür haben, das Leben für alle unsere Mitmenschen lebenswert zu machen -, egal, welchen Hintergrund sie haben.
Der Bundesrat wünscht sich, dass das Schutzmodell, wie es von der Minderheit Ihrer Kommission beantragt wird, heute realisiert wird. Ich bin der Überzeugung, dass viele Bürgerinnen und Bürger zu einer solchen Regelung Ja sagen könnten, weil sie geeignet ist, Gewissenskonflikte in der Frage des Schwangerschaftsabbruches zu verringern, weil sie dem ungeborenen Kind eine Chance gibt und gleichzeitig die Frau als verantwortungsvollen Menschen ernst nimmt.
In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat den Antrag der Minderheit.
Sollten Sie dennoch der Mehrheit zustimmen, erlaube ich mir einige zusätzliche Bemerkungen im Hinblick auf die weiteren Differenzen: Die Hauptdifferenz zum Nationalrat besteht darin, dass die Frau, welche einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zieht, gemäss Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission eine Notlage geltend machen muss. Diese Voraussetzung soll nach Auffassung Ihrer Kommission vor allem symbolische Bedeutung haben; sie soll darauf hinweisen, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht leichtfertig vorgenommen werden darf.
Rechtlich und damit in der Praxis hat diese Klausel keine Bedeutung. Es handelt sich also um eine reine Alibiübung; dies ist auch im Rahmen der Kommissionsberatung verschiedentlich eingeräumt worden.
Die Streichung der Notlage ist demzufolge die ehrlichere Lösung. Damit wird auch der falsche Eindruck vermieden, dass zum Schutz des ungeborenen Lebens ein zusätzliches Kriterium aufgestellt wird, das erfüllt sein muss. Oder mit anderen Worten und in der Sprache unseres Gastkantons:
Il concetto di "angustia" non fornisce alcun apporto, bensì dà l'illusione di produrre un risultato che non è in grado di garantire.
Was heisst das nun? Nähme man diese Notlage ernst, wären wir dort, wo auch der Bundesrat nicht hin will, nämlich bei der Indikationenlösung.
Den zweiten Minderheitsantrag Ihrer Kommission in Artikel 119 Ziffer 4, die Kantone zu verpflichten, die Praxen und Spitäler zu bezeichnen, in denen ein Abbruch vorgenommen werden darf, kann der Bundesrat nicht unterstützen. Es geht in der vorliegenden Vorlage um die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruches und nicht um die verwaltungsrechtliche Frage, welche Spitäler diese medizinischen Leistungen erbringen sollen. Der Bundesrat ist jedoch bereit, dieses Problem im Rahmen des Postulates Ihrer Kommission über die Rechte des medizinischen Personals zu prüfen.
Zusammenfassend halte ich fest: Der Bundesrat unterstützt den Minderheitsantrag in der Frage der obligatorischen Beratung. Er befürwortet die Streichung des Begriffs der Notlage. Gegen das Erfordernis des persönlichen Gesprächs ist nichts einzuwenden. Die Frage der Verpflichtung der Kantone, die Praxen und Spitäler zu bezeichnen, sollte nach Auffassung des Bundesrates im Rahmen des Postulates "Schwangerschaftsabbruch. Rechte des medizinischen Personals" geprüft werden.
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