Lexipedia

Brändli Christoffel · Ständerat · 2001-03-06

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-06

Wortprotokoll

I ma fa fitg grond plaschair d'esser en ina regiun latina cun il parlament svizzer, ed jau sper che nus ans vesain forsa en in'autra regiun.

Wie Herr Jenny hatte ich eigentlich die Absicht zu sagen, es sei alles gesagt. Ich war dann erstaunt, dass Herr Jenny trotzdem gesprochen hat. Das veranlasst mich, doch noch zwei, drei Worte zu sagen. Wir diskutieren hier über den Schutz des Lebens. Es geht um das höchste Rechtsgut, das ein Staat zu verteidigen hat. Es ist richtig, dass wir uns mit grundsätzlichen ethischen Fragen seriös und gründlich auseinander setzen. Es geht um ein Problem, das ausserordentlich schwer zu lösen ist. Wir stehen - das möchte ich hier deutlich sagen - vor dem Problem, dass sich die Betroffenen eben nicht wehren können. Wir haben dieses Problem ja nicht nur beim ungeborenen Leben. Wir haben es - Herr Hofmann hat darauf hingewiesen - auch im Alter. Auch dort gibt es solche Diskussionen. Diese Grenzbereiche - das Vertreten der Betroffenen - ist ein zentrales Problem, das ausserordentlich schwer zu lösen ist.

Ich war eigentlich sehr froh darüber, dass die ganze Diskussion doch gezeigt hat, dass man ungeborenes Leben eben auch als Leben akzeptiert und als schützenswert erachtet. Wenn wir hier eine Grenze von zwölf Wochen ziehen, dann ist das doch willkürlich. Man kann ja nicht sagen, man akzeptiert eine Frist von zwölf Wochen, und danach ist das Leben dann schützenswert. Gut - es ist eine praktische Lösung, die man wahrscheinlich in irgendeiner Form suchen [PAGE 13] muss, aber es ist natürlich bereits ein Eingriff, der zu denken gibt.

Mich beschäftigt, dass argumentiert wird, die erwachsenen Frauen könnten diesen Entscheid selbst treffen. Herr Jenny hat sich deutlich auf die vielen Frauen bezogen, die ihn offenbar angeschrieben haben. Ich war acht Jahre lang Vormundschaftspräsident in meiner Region. Das grosse Problem in diesem Bereich sind 16- bis 20-jährige Mädchen, die in diese Problemsituation hineinkommen. Sie haben schon andere Interessen, sie haben Berufsaussichten, ein persönliches Umfeld, ein Elternhaus, das dieser Situation nicht gewachsen ist. Da machen wir es uns schon etwas einfach, wenn wir sagen, die Frau solle selbst entscheiden.

Wir müssen uns ernsthaft damit auseinander setzen, wie nun die Interessen dieses ungeborenen Kindes - die mit den Interessen der Frau nicht oder nicht in jedem Fall identisch sind - wahrgenommen werden. Es ist mir selbstverständlich sehr wichtig, dass die Frau hier massgebend mitbestimmt. Aus dieser Optik heraus kann man zu einer reinen Fristenlösung nicht Ja sagen. Wir müssen jetzt Instrumente schaffen, welche die Wahrung des Interesses des ungeborenen Kindes ermöglichen, und zwar unabhängig vom Interesse der Frau, das nicht immer identisch ist damit. Ich persönlich spreche mich für höchste Hürden aus. Ich akzeptiere natürlich, dass man keine Nulllösung vertreten kann, weil es effektiv Grenzfälle gibt, bei denen man Lösungsansätze anbieten muss und die man nicht kriminalisieren kann.

Ich bitte Sie dringend, die Mehrheitsanträge abzulehnen und sich dafür einzusetzen, dass wir genügend hohe Hürden schaffen, sodass auch das Interesse des ungeborenen Lebens wahrgenommen werden kann.