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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-03-06

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06

Wortprotokoll

Als Frau, die auch eine gewisse Ahnung vom Leben hat, und als Nichtkommissionsmitglied habe ich bei der Vertretung der Mehrheits- und der Minderheitsstandpunkte aufmerksam zugehört. Dabei habe ich verstanden, dass offensichtlich niemand in diesem Saal eine Fristenlösung ohne flankierende Massnahmen will. Darüber bin ich persönlich sehr froh. Ob eine Schwangerschaft vier, acht oder zwölf Wochen gedauert hat - ohne Unterbrechung gibt es ein Kind. Die Diskussion darüber, wann das Leben beginnt, ist deshalb in meinen Augen rein akademisch und kann die ethische Frage nicht lösen. Das werdende Leben ist in jedem Zeitpunkt seiner Entstehung ein hohes Rechtsgut, das Schutz verdient.

Auf der anderen Seite ist es eine Realität, dass eine unerwünschte Schwangerschaft Frauen in eine schwere Krise stürzen kann und eine Belastung darstellt, die sie als untragbar beurteilen. Es scheint hier nicht ganz, aber doch weitgehend darüber Einigkeit zu bestehen, dass der Staat solchen Frauen nicht unter allen Umständen zumuten und sie verpflichten kann, ihr Kind auszutragen. Sollte der Gesetzgeber dies dennoch versuchen, wird die betroffene Frau Mittel und Wege finden, die Schwangerschaft dennoch abzubrechen. Es ist sinnlos, vor dieser Tatsache die Augen zu verschliessen, und es ist toter Buchstabe geblieben, die Frau dafür zu kriminalisieren. Deshalb suchen wir hier für dieses schwere Problem eine vertretbare Lösung.

Die rundum befriedigende und gute Lösung gibt es ohnehin nicht. Das haben auch die Voten der Kollegen Hofmann und Wenger gezeigt. Wenn aber aus meiner Sicht der Gesetzgeber etwas tun kann, so ist es das: die Frau dazu zu führen, ihren Entscheid gründlich zu überlegen und zu verhindern, dass sie - aus einem moralischen Tief heraus oder als Folge einer Pression ihrer Umgebung - eine Unterbrechung vornehmen lässt, die sie nachher bitter bereut.

Damit komme ich zur zentralen Frage, zum Kerngehalt der vorliegenden Abweichung zwischen Mehrheit und Minderheit: Welches der beiden Modelle ist besser geeignet, vermeidbare Schwangerschaftsabbrüche so gut als möglich zu verhindern und damit Mutter und Kind am besten zu schützen?

Für mich ist es ganz klar das Modell der Mehrheit. Warum? Hier muss die Frau ihr Gesuch für eine Schwangerschaftsunterbrechung schriftlich formulieren, und sie muss geltend machen, dass sie sich in einer Notlage befindet. Dieser Vorgang zwingt sie, ihre Situation genau durchzudenken und sich selbst Rechenschaft abzulegen, warum sie das Kind nicht austragen kann. Wenn sie das gemacht hat, folgt das Gespräch mit der zuständigen Ärztin oder dem zuständigen Arzt, der aufgrund des schriftlichen Gesuches vorgängig bereits eine gewisse Beurteilung der Situation der Frau hat vornehmen können. Er muss ihr des Weiteren die Risiken mit Bezug auf ihre Gesundheit aufzeigen, er muss sie auf die kostenlosen Beratungsstellen hinweisen - die Frau kann auch dann noch zu einer solchen Beratungsstelle gehen -, er muss sie auf Adoptionsmöglichkeiten aufmerksam machen und er muss ihr darlegen, dass es Vereine und Stellen gibt, die ihr in ihrer Situation beistehen können.

Im Gegensatz zur Minderheit bin ich der Ansicht, dass Ärztinnen und Ärzte dazu sehr wohl geeignet sind. Es ist kein Wunschziel für Ärztinnen und Ärzte, Abtreibungen vorzunehmen. Das ist eine schwierige und belastende Arbeit. Ich bin deshalb überzeugt, dass sie diese Gespräche mit dem Ziel führen wollen und werden, vermeidbare Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern.

Was passiert beim so genannten Beratungsmodell der Kommissionsminderheit? Die Frau muss sich zwingend bei einer öffentlichen Stelle beraten lassen und darüber eine Bescheinigung vorlegen. Wenn sie diese Bescheinigung beibringen kann, ist die Abtreibung legitimiert. Diese Bescheinigung bietet aber keine Gewähr dafür, dass sich die Frau, welche sich dieser Beratung nicht freiwillig, sondern zwangsweise unterzogen hat, dabei mit der Problematik ernsthafter auseinander gesetzt hat, als wenn sie nach einem schriftlichen Gesuch das persönliche Gespräch mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt führt, die sie akzeptiert und als Vertrauenspersonen betrachtet und die den schwierigen Eingriff schliesslich vornehmen müssen.

Aus diesem Grunde bietet für mich das Modell der Mehrheit in der gelebten Praxis die bessere Gewähr dafür, dass die Frau die notwendige Güterabwägung zwischen ihren eigenen Interessen und dem Anspruch des werdenden Lebens wahrnimmt, um nachher mit ihrem schweren Entscheid in ihrem weiteren Leben auch umgehen zu können.

Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.