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Heim Bea · Nationalrat · 2010-09-20

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20

Wortprotokoll

Zur Erinnerung: Der Bundesrat will mit dem revidierten Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz den Umgang mit elektronischen Daten regeln. Der Bundesrat will Personendaten von Telefonen, Computern und insbesondere Mailverkehr sowie die Daten von Videokameras und Navigationsgeräten nutzen können, dies auch für eine personenbezogene Auswertung. Der Bundesrat will, so Artikel 57o, Persönlichkeitsprofile zwecks Ahndung und Kontrolle möglicher Missbräuche erstellen können, zum Beispiel seitens des Personals.

Es gehe um nichts Wichtiges, hat man hier im Saal jetzt eben gehört. Nun, es geht um einen äusserst sensiblen Bereich. Darum verlangen gerade die Kantone in ihrer Vernehmlassung zu diesem Gesetz, die Aufbewahrungsfristen von so hochsensiblen Daten seien nicht in einer Verordnung, sondern im Gesetz zu regeln, weil es so wichtig sei, und zwar mit klaren, vom Parlament abgesegneten Fristen und Regeln.

Nun, die Staatspolitische Kommission unseres Rates sah aus sachlichen Überlegungen keine Möglichkeit, dem Wunsch der Kantone entsprechend den Vollzug im Gesetz zu regeln, dafür aber in einer Verordnung der Bundesversammlung, was rechtmässig ist und nach Meinung der SPK-Mehrheit auch der Bedeutung dieses Vollzugs entspricht. So soll erstens unter anderem sichergestellt werden, dass die Personendaten wirklich nur so lange wie unbedingt nötig aufbewahrt werden, und zweitens, dass sie auch mit Sicherheit und in festgelegten Fristen wieder gelöscht werden. Es gilt zu verhindern, dass irrtümlicherweise Datenprofile in Personalakten gelangen, zum Beispiel von Personen, bei welchen sich ein Verdacht in nichts aufgelöst hat. Die jüngste Fichenaffäre von Basel mag ein Fingerzeig dafür sein, dass es trotz der Debatten nach der Fichenaffäre 1989 noch immer Fichierereien geben kann, der Umgang mit Daten offenbar noch immer zu wenig sicher geregelt ist; vielleicht ist er es auf Gesetzesstufe, aber im Vollzug offenbar nicht.

Zum Beschluss des Ständerates, die Verordnung sei Sache des Bundesrates, mit dem Argument der Kompetenzordnung - das Parlament macht Gesetze, der Bundesrat entsprechende Verordnungen -: Die SPK des Ständerates beantragte ihrem Rat äusserst knapp, mit 6 zu 5 Stimmen, in diesem Fall die Verordnungskompetenz beim Bundesrat zu belassen. Der Ständerat folgte dem Antrag mit 23 zu 18 Stimmen.

Die Minderheit unserer SPK möchte Bundesrat und Ständerat folgen, dies mit dem Hinweis, die Verordnung werde technischer Natur sein. Verordnungen seien ja grundsätzlich Sache des Bundesrates, man solle das delegieren. Der Bundesrat ist natürlich, wie Sie gehört haben, auch dieser Meinung. Aber der Bundesrat hat auch gesagt, dass Verordnungen von der Bundesversammlung gemacht werden, wenn es die Bundesversammlung selber betrifft. Und nach den Worten von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf ist es so, dass auch die Bundesversammlung von dieser Regelung betroffen ist. Heute hat man von der Minderheit wieder etwas anderes gehört.

Sei es, wie es wolle, der Umgang mit Personendaten ist ein höchst sensibler Bereich. Darum empfiehlt Ihnen die Mehrheit der SPK - der Entscheid fiel mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung -, bei Artikel 57q am Entscheid festzuhalten, den Sie in der Sommersession mit grossem Mehr, mit 123 zu 24 Stimmen, getroffen haben.

Den neuen Anträgen des Bundesrates - Verankerung der neuen Bestimmungen im Patentgerichtsgesetz und im Strafbehördenorganisationsgesetz - stimmte die SPK diskussionslos zu; sie empfiehlt Ihnen Annahme. Den Minderheitsantrag, dem Beschluss des Ständerates bei Artikel 57q zuzustimmen, empfiehlt sie Ihnen aber mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung.