Egger-Wyss Esther · Nationalrat · 2010-09-20
Egger-Wyss Esther · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-20
Wortprotokoll
Bereits in der ersten Debatte in unserem Rat sind die vorliegenden Gesetzesgrundlagen für die Sicherheit bei der Aufbewahrung von Daten auf grundsätzliches Misstrauen gestossen, und das ist anscheinend auch heute noch nicht anders.
Die zahlreichen elektronischen Hilfsmittel sind aus der Verwaltung und auch aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Ein gesetzeskonformer Umgang mit den anfallenden Daten und damit das Schliessen von bestehenden Lücken, wie zum Beispiel im Bereich des Persönlichkeitsschutzes, ist notwendig. Dabei soll jedoch vermieden werden, dass sich die Kompetenzen zwischen Parlament und Bundesrat verschieben und eine Kompetenz zu einer unrechtmässigen Einmischung verkommt.
Die Mehrheit unserer Kommission möchte in Artikel 57q die Kompetenz für den Erlass der Ausführungsbestimmungen vom Bundesrat zur Bundesversammlung verschieben. Dies ist nach Ansicht der Minderheit eine Ausweitung, die schlicht und einfach nicht notwendig ist. Die Bundesversammlung erlässt nämlich nur dann eine Verordnung, wenn es um ihre Anliegen und Interessen geht. Die Begründung der Mehrheit unserer Kommission, dass das Verordnungsrecht der Bundesversammlung gerechtfertigt sei, weil es um Fragen des Parlamentes und um politisch wichtige Fragen gehe, kann damit entkräftet werden, dass zum grössten Teil die Mitarbeitenden der Verwaltung von dieser Änderung betroffen sind, nicht wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Die Verantwortung für die Regelung der Ausführungsbestimmungen kann deshalb ohne Weiteres an den Bundesrat delegiert oder beim Bundesrat belassen werden und muss nicht vom Parlament beansprucht werden.
Somit kann auch ohne Bedenken die Differenz zum Ständerat eliminiert werden. Der Ständerat ist seiner vorberatenden Kommission sehr deutlich gefolgt und hat Artikel 57q im Sinne der Minderheit unserer Kommission beschlossen. Er hält dazu fest, dass die Verschiebung der Verordnungskompetenz an die Bundesversammlung einer sauberen und klaren Aufgabenteilung zwischen Bundesrat und Parlament widerspricht.
Die Minderheit der SPK-NR ist überzeugt, dass die Sicherheit der Datenaufbewahrung gewährleistet ist, ohne dass sich das Parlament in diese Angelegenheit des Bundesrates einmischen muss, zumal - das möchte ich wie bereits anlässlich der ersten Debatte im Nationalrat festhalten - Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ausdrücklich bestätigt hat, dass unsere Kommission beim Erlass der Ausführungsverordnung konsultiert und informiert wird. Falls notwendig, können wir also durchaus noch intervenieren. An dieser Stelle möchte ich auch auf die noch hängige parlamentarische Initiative Müller Thomas 09.511, "Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen", hinweisen: Damit hätten wir ein Vetorecht, falls dies notwendig sein sollte.
Ich bitte Sie um Zustimmung zum Antrag der Minderheit und damit um Ausräumung der Differenz zum Ständerat.