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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-20

Wortprotokoll

Der Bundesrat begrüsst die Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge. Allerdings müssen auch diese Fahrzeuge die sicherheits- und umweltrelevanten Vorschriften einhalten. Den Hauptaufwand bei der Immatrikulation von umgerüsteten Fahrzeugen stellt der Nachweis über die Einhaltung der gasspezifischen sicherheits- und umweltrelevanten Vorschriften dar. Dabei wendet die Schweiz grundsätzlich die international harmonisierten Vorschriften der Europäischen Union an.

Durch den Umbau von Fahrzeugen auf Gasbetrieb kann sich gegenüber dem Betrieb mit Benzin ein CO2-Vorteil in der Grössenordnung von 10 bis 15 Prozent ergeben. Ein Umweltnutzen resultiert daraus jedoch nur, wenn dabei der Ausstoss anderer Schadstoffe nicht erhöht wird.

Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass nachträglich auf Gasbetrieb umgebaute Fahrzeuge nicht zwangsläufig ein besseres Abgasverhalten aufweisen als im Benzinbetrieb. Ein Verzicht auf den Nachweis über die Einhaltung sicherheits- und umweltrelevanter Vorschriften kann deswegen nicht infrage kommen. Die im Ausland umgerüsteten Fahrzeuge müssen für eine Zulassung in der Schweiz die gleichen Anforderungen erfüllen wie die in der Schweiz umgerüsteten Fahrzeuge. Nur wenn ein Fahrzeug im Ausland bereits aufgrund gleichwertiger Vorschriften zugelassen wurde, kann es in der Schweiz ohne weitere Prüfung zugelassen werden.