Markwalder Christa · Nationalrat · 2010-09-20
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Der Antragsteller hat bei der Begründung seines Minderheitsantrages betont, dass die meisten kotierten Gesellschaften bereits heute über eine solche ausgebaute Nachhaltigkeitsberichterstattung verfügen. Diese erfolgt allerdings in den allermeisten Fällen ausserhalb der finanziellen Berichterstattung. Deshalb sollten wir diese Forderung jetzt nicht im Rahmen des Rechnungslegungsrechts ins Gesetz integrieren. Sie würde, wie mein Vorredner ausgeführt hat, auch für kleine und mittlere, aber kotierte Unternehmen neue Anforderungen stellen und neue Bürokratie schaffen. Es passen auch nicht für alle dieselben Regeln, weil die Verhältnisse der Unternehmungen unterschiedlich sind.
Ausserdem haben nach unserer Ansicht sowohl der gesellschaftliche Wandel und der gesellschaftliche Druck wie auch der Markt genügend Einfluss, dass ein Unternehmen selber entscheiden kann, ob ein solcher Bericht sinnvoll ist oder nicht. Die Publikumsgesellschaften haben ausserdem die Möglichkeit, ihr Nachhaltigkeitsreporting von unabhängigen Dritten unter Abstützung auf die bestehenden inhaltlichen Richtlinien überprüfen zu lassen. Die Unternehmungen werden auch von ihren Investoren dazu animiert, eine solche Berichterstattung vorzunehmen, weshalb es keine neuen gesetzlichen Regelungen braucht. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu einem entsprechenden parlamentarischen Vorstoss festgehalten, dass angesichts der realen Verhältnisse, angesichts des Umstandes, dass zahlreiche börsenkotierte Unternehmungen bereits Nachhaltigkeitsberichte erstellen, kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit von Graffenried abzulehnen.