Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2010-09-20
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zur vorhergehenden Abstimmung: Nachdem Sie soeben beschlossen haben, auf Mitte 2011, also mitten im Geschäftsjahr, eine Teilrevision des Revisionsrechts in Kraft setzen zu lassen, ohne genau abzuklären, wie das vor sich gehen soll oder was das für Auswirkungen hat, kann ich nur hoffen, dass im Ständerat mehr Vernunft herrscht und das rechtliche Gewissen dort mehr Gewicht hat. Solche Hauruck-Übungen schaden, ich habe es vorhin schon gesagt; sie schaden am meisten der Wirtschaft.
Ich mache mir keine Illusionen über den weiteren Fortgang dieses Geschäfts; das muntere Zahlenspiel geht weiter, wir können auf dem Basar jetzt zwischen 100 000, 250 000 und 500 000 Franken Umsatz wählen.
Worum geht es? Artikel 957 legt fest, wer verpflichtet ist, eine Buchführung zu machen und Rechnung zu legen. Heute ist die Regelung die, dass alle Unternehmungen - Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen, die sich im Handelsregister eintragen lassen müssen - dazu verpflichtet sind. Bei den natürlichen Personen ist, das legt die Handelsregisterverordnung fest, eine Umsatzgrenze von 100 000 Franken bestimmend; die juristischen Personen müssen sich eh ins Handelsregister eintragen lassen, damit sie überhaupt eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen will die Umsatzgrenze nun auf 250 000 Franken erhöhen, der Einzelantrag Loepfe geht sogar auf 500 000 Franken. Ich ersuche Sie, davon abzusehen und dem Bundesrat zu folgen. Warum?
1. Wir haben bereits bei der Mehrwertsteuer eine Umsatzgrenze von 100 000 Franken. Ab 100 000 Franken Roheinnahmen ist man mehrwertsteuerpflichtig und muss folglich auch so etwas wie eine Buchhaltung führen. Ich wüsste nicht, wie man die Mehrwertsteuer sonst entrichten könnte. Das gilt im Übrigen auch für die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.
2. Mit der Anhebung auf 250 000 Franken oder gar auf 500 000 Franken, wie es Herr Loepfe will, für Einzelpersonen und Personengesellschaften würden Sie eine krasse Rechtsungleichheit zu Unternehmungen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage schaffen, die zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH organisiert sind. Gerade bei den GmbH, die jetzt zahlreich gegründet werden, liegen die meisten ja wahrscheinlich unter dieser Schwelle. Nochmals: Bedenken Sie, dass die Pflicht zur Buchführung keine Schikane ist. Was verlangt wird, ist eine saubere Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung und einem Anhang. Das dient doch auch der Unternehmung. Damit wird klar, wie die wirtschaftliche Situation ist. Diese Unternehmungen müssen auch andere Verpflichtungen erfüllen - ich habe darauf hingewiesen -: Mehrwertsteuerabrechnung und Lohnausweis erstellen, Sozialversicherungsverpflichtungen erfüllen usw.
Ich bitte Sie also: Sorgen Sie für Rechtsgleichheit, und sorgen Sie dafür, dass die ordnungsgemässe Buchhaltung von allen Unternehmungen verlangt wird, und bleiben Sie bei der Schwelle von 100 000 Franken auch bei natürlichen Personen und Personengesellschaften.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.