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Markwalder Christa · Nationalrat · 2010-09-20

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-20

Wortprotokoll

Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Revision des Rechnungslegungsrechts einzutreten. Wir begrüssen die einheitliche Ordnung in der Rechnungslegung für alle Rechtsformen des Privatrechts und die Differenzierung der Anforderungen nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Unternehmen. Die Zielsetzungen dieser Revision, namentlich die Vereinfachung, Transparenz, faire Präsentation und Steuerneutralität in der Rechnungslegung, sind für die FDP-Liberalen mit dem Ziel der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz unterstützenswert.

In der vorberatenden Kommission haben wir uns aber auch dafür eingesetzt, dass durch die Revision des Rechnungslegungsrechts keine neuen Bürokratiehürden für KMU und Kleinkonzerne eingeführt werden. Im Sinne einer administrativen Vereinfachung für KMU haben wir erfolgreich beantragt, die Schwellenwerte einerseits zu vereinheitlichen und andererseits zu erhöhen. So soll neu eine ordentliche Revision nur dann gesetzlich vorgeschrieben sein, wenn ein Unternehmen zwei der folgenden Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet: eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken anstatt 10 Millionen Franken, einen Umsatzerlös von 40 Millionen Franken anstatt 20 Millionen Franken oder 250 Vollzeitstellen anstatt 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Dieselben Schwellenwerte sollen für die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung gelten, und auch das Fusionsgesetz soll entsprechend angepasst werden. Damit kommen wir namentlich personalintensiven Betrieben entgegen, und auch der Übersichtlichkeit der Regulierung ist gedient, wenn die Schwellenwerte einheitlich gelten. Für die FDP-Liberalen ist dies ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Bürokratie. Ich bitte Sie deshalb im Namen unserer Fraktion, den entsprechenden Kommissionsmehrheiten zu folgen.

Des Weiteren gibt es fünf Einzelanträge von Ruedi Noser auf gesetzliche Korrekturen, die aus Sicht des Unternehmers und Praktikers in der Rechnungslegung von Bedeutung sind. Es geht dabei namentlich um die Bewertung von Aktiven oder um die nichtintegrale Übernahme von anerkannten internationalen Rechnungslegungsstandards oder aber auch um eine Beschränkung der Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen im Mehrwertsteuerrecht. Ich bitte Sie im Namen unserer Fraktion, diese Anträge zu unterstützen, nicht zuletzt auch deshalb, damit der Ständerat diese Fragen noch einmal vertieft prüfen kann, denn sie kommen von einem Praktiker und Unternehmer.

Schliesslich möchte ich Sie bitten, auch den Antrag unseres Fraktionsmitglieds Otto Ineichen zu unterstützen, der sich für eine frühere Inkraftsetzung der neuen Schwellenwerte bei der Revisionspflicht einsetzt. Er verlangt in seinem Antrag, dass die Schwellenwerte von 20 und 40 Millionen Franken und 250 Vollzeitstellen für die ordentliche Revision bereits ab Juli 2011 gelten und damit kleinere und mittlere, gerade personalintensive Betriebe bereits nach der diesjährigen Rechnungslegung entlastet werden können. Deshalb bitte ich Sie, auch diesem Antrag zu folgen.

Im Detail werde ich zu den einzelnen Minderheitsanträgen, die für uns von grosser Bedeutung sind, noch Stellung beziehen. Allerdings hoffe ich, dass wir die Beratung dieser wichtigen Revision relativ effizient gestalten können und damit vielleicht nicht bis um 10 oder 11 Uhr nachts tagen müssen.

Ich danke Ihnen für Eintreten und in der Regel Unterstützung der Mehrheit.