Wenger Rico · Ständerat · 2001-03-06
Wenger Rico · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-06
Wortprotokoll
Per la prima volta ufficialmente a Lugano, mi auguro che nonostante il bel tempo di primavera non si dimentichi il nostro compito che, soprattutto quando si tratta di un tema difficile come quello dell'aborto, deve rimanere un lavoro persistente. Questo tema - secondo me - non lascia infatti spazio a tanti compromessi.
Ich bekenne mich als konsequenter Gegner der Fristenlösung. Gemäss den Artikeln 10 und 11 der Bundesverfassung hat der Staat die Verpflichtung übernommen, menschliches Leben, insbesondere auch das werdende Leben, zu schützen. Dieser Aufgabe hat sich unser Rechtsstaat zu stellen. Der Mehrheitsantrag tut dies meiner Ansicht nach nicht.
Die Frage lautet, wie der Staat diesem Auftrag gesetzgeberisch am besten nachkommen kann, dies mit Blick darauf, [PAGE 10] dass ein Schwangerschaftskonflikt eine schwierige Notlage für die werdende Mutter und ihr soziales und berufliches Umfeld bedeutet. Deshalb ist die Lage der Frau bei der Schutzaufgabe des Staates mit zu berücksichtigen.
Im Rahmen des bei der parlamentarischen Entwicklung dieses Geschäftes noch Möglichen plädiere ich weiterhin für ein qualifiziertes Hilfs- und Beratungsangebot, welches sich einerseits am Ziel der Erhaltung des Lebens orientiert und anderseits den Letztentscheid der betroffenen Frau auferlegt. Die Zielorientierung der Beratung hat das Folgende zu beinhalten: Der Frau müssen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt werden; sie ist auf das Recht des Kindes auf sein Leben, aber auch auf den auf die Frau zukommenden Letztentscheid hinzuweisen.
Wenn man die Pflicht des Staates zum Schutz des werdenden Lebens ernst nimmt, kann diese Auseinandersetzung rund um das Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht umgangen werden. Die zu schaffenden respektive auszubauenden professionellen staatlichen Beratungsstellen haben diese Aufgabe als unabhängige Institutionen wahrzunehmen. Der Arzt vermag es schon aus zeitlichen Gründen nicht, die ganzheitliche Beratung, die vor allem juristische und soziale Aspekte umfasst, wahrzunehmen. Ihm bleibt der fachlich-medizinische Teil, wenn sich die Frau nach Abwägen aller Gesichtspunkte letztendlich doch für den ärztlichen Eingriff entscheidet.
Deshalb unterstütze ich in der heute noch möglichen Differenzbereinigung die Minderheitsanträge. Letztlich werde ich dann einer wie auch immer aus den Verhandlungen hervorgehenden Fristenlösung meine Zustimmung verweigern.