preparatory:AB 112090
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Wir befinden uns bei der Regelung des Anhangs. Hier hat der Ständerat einen Zusatz angefügt, der festlegt, wie die stillen Reserven, die aufgelöst werden, auszuweisen sind.
Eigentlich widerspricht die Bildung von stillen Reserven einer "true and fair presentation", da sie das Geschäftsergebnis verfälscht. Es ist aber festzuhalten, dass diese Vorlage stille Reserven nicht verbietet; sie will jedoch, dass bei Auflösung Transparenz herrscht. Hierzu haben wir Bestimmungen: Stille Reserven kann man bilden, indem man zum Beispiel übermässige Abschreibungen, Wertberichtigungen oder Rückstellungen macht. Das neue Recht gemäss Entwurf des Bundesrates verlangt, dass die Auflösung entweder in der Erfolgsrechnung oder im Anhang gesondert ausgewiesen wird. Das ist strenger als im geltenden Aktienrecht. [PAGE 1378] Das geltende Aktienrecht ist schwammig formuliert; ich komme nachher noch darauf zu sprechen.
Der Ständerat hat nun mit diesem Absatz 2bis einen Zusatz eingefügt, der besagt, dass die Auflösung dieser stillen Reserven zum einen nur dann im Anhang aufgeführt werden muss, wenn der Nettobetrag, also die Bildung neuer Reserven, abzüglich der Auflösung stiller Reserven einen Überschuss darstellt - es gibt also eine Nettorechnung -, und zum andern, wenn dieser Betrag das wirtschaftliche Ergebnis massgeblich beeinflusst. Es sind also zwei Bedingungen. Der bundesrätliche Entwurf hingegen legt klar fest, dass die Auflösung stiller Reserven ausgewiesen werden muss, und zwar im Bruttobetrag.
Ich bitte Sie nun, dem bundesrätlichen Entwurf zu folgen und hier für Transparenz zu sorgen. Der Ständerat geht dahinter zurück und ist in Bezug auf die Auflösung stiller Reserven in etwa so unklar wie das geltende Aktienrecht. Das schafft Intransparenz, und das wollen wir mit diesem neuen Rechnungslegungsrecht ja gerade nicht. Ich bitte Sie deshalb, den Zusatz von Absatz 2bis, den der Ständerat eingefügt hat, wieder zu streichen und damit dem Bundesrat zu folgen bzw. meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.