Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-20
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, den Minderheitsantrag anzunehmen, der ja der Version des Bundesrates entspricht.
Der Ständerat hat Artikel 960a Absatz 5 und den zweiten Satz von Artikel 960e Absatz 4 gestrichen und ist zu den Regelungen des geltenden Rechts zurückgekehrt. Der Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven ist nur im Anhang aufzuführen, wenn dieser den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt und dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird.
Der bundesrätliche Entwurf will, dass der Gesamtbetrag der aufgelösten, nicht mehr begründeten Abschreibungen und Wertberichtigungen und der Gesamtbetrag der aufgelösten, nicht mehr begründeten Rückstellungen je gesondert ausgewiesen werden. Der Ständerat hat einen klaren Rückschritt hinsichtlich des modernen Rechnungslegungsrechts und der Transparenz gemacht, da er keine Bruttobetrachtungsweise anwendet und die Publikation unter die vage Bedingung stellt, dass das erwirtschaftete Jahresergebnis durch die aufgelösten stillen Reserven "wesentlich günstiger dargestellt wird", was auch immer das heisst. Da das in Lehre und Praxis umstrittene Konzept der stillen Reserven auch im künftigen Rechnungslegungsrecht erhalten bleiben soll, soll wenigstens im Bereich der Transparenz eine strengere Regelung als im bisherigen Recht gelten, damit sämtliche Adressaten des Geschäftsberichtes die Bruttoveränderungen der stillen Reserven ohne Weiteres erkennen können.
Der bundesrätliche Entwurf ist im Vergleich zur Fassung des Ständerates mit keinem Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Ich möchte Sie daher bitten, dem vorliegenden Minderheitsantrag zuzustimmen.