preparatory:AB 112117
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-20
Wortprotokoll
Der Antrag der Mehrheit wurde in der Kommission relativ knapp, mit 12 zu 10 Stimmen, gutgeheissen. Ich lese Ihnen die Begründung vor: "Werden Verbindlichkeiten zum vom Nennwert abweichenden Preis erworben, ist eine Bilanzierung zum Nennwert unmittelbar ab Zeitpunkt des Erwerbs oft nicht sachgerecht und kann zu Anwendungsproblemen führen. Ein Beispiel: Wenn eine innert fünf Jahren rückzahlbare Obligation unter pari erworben wird, dann ist das etwas problematisch. Deshalb wäre ein Wortlaut zu wählen, der eine ökonomisch sinnvollere Erfassung des Wertes von Verbindlichkeiten zum aktuell tatsächlich geschuldeten Betrag ermöglicht."
Aus diesem Grund ist es zur Formulierung gekommen, die Sie im Antrag der Mehrheit vor sich haben. Mit 12 zu 10 Stimmen obsiegte in der Kommission die Meinung, diese Variante sei besser.