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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-03-06

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-03-06

Wortprotokoll

Es scheint mir evident, dass noch einmal darauf hingewiesen und noch einmal betont wird, worum es eigentlich bei der Fristenregelung geht: Es geht nicht darum, den Schwangerschaftsabbruch generell zu erlauben oder gar zu propagieren, wie ich des Öfteren [PAGE 11] gelesen und gehört habe, sondern es geht darum, ihn zu entkriminalisieren. Dabei ist die Entscheidfindung, ob es zu einem Abbruch kommt, keine vorwiegend rechtstheoretische oder weltanschauliche Frage, sondern eine zutiefst private Frage.

Wir als Gesetzgeber können diesen Entscheid niemandem abnehmen, aber wir können unter Abwägung der Rechtsgüter festlegen, ob und wann eine solche Entscheidung strafrechtliche Folgen haben soll. Wir können auch nicht die divergierenden und äusserst emotional zum Ausdruck gebrachten Weltanschauungen zum Massstab gesetzgeberischen Handelns machen.

Es gibt weder ein uneingeschränktes Recht auf den eigenen Körper, noch gibt es einen unabänderlichen Zwang, Kinder zu gebären, ohne zu berücksichtigen, unter welchen Umständen sie gezeugt wurden und was eine ungewollte Schwangerschaft für das Leben der werdenden Mutter bedeutet. Die Freigabe zur Adoption eines ungewollten Kindes ist auch keine Lösung - weder für das Kind, noch für seine Mutter.

Stellen Sie sich einmal eine Schwangerschaft vor, die von keinem anderen Gedanken geprägt ist als vom Hass auf das werdende Leben. Stellen Sie sich vor, was das für die Frau, aber auch für das ungeborene Kind bedeutet. Der Status quo - das haben auch alle Vorrednerinnen und Vorredner gesagt - ist deshalb unhaltbar und unwürdig.

Die Entkriminalisierung darf aber nicht von neuen Zwängen begleitet werden, die wiederum zu unwürdigen Situationen führen. Die Beratung in Notsituationen ist wichtig; ich weiss dies aus meiner eigenen Stiftungsratstätigkeit bei verschiedenen Beratungsstellen, so z. B. in der Mütter- und Väterberatung und im Frauenhaus. Es ist unbestritten, dass Menschen in Notlagen Anspruch auf Beratung haben. Es ist aber ebenso unbestritten, dass eine Beratung nur dann erfolgreich sein kann, wenn es eine Ratsuchende gibt, die diese Beratung will. Eine Frau zu zwingen, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, ist absurd.

Dies bestätigen auch viele Fachleute, die in irgendeinem Bereich beratend tätig sind. Hingegen scheint es mir selbstverständlich, dass die Ärztin oder der Arzt die Frau persönlich und eingehend zu beraten hat, sie über die gesundheitlichen Risiken, über die psychischen und rechtlichen Folgen des Eingriffs aufklärt und darauf hinweist - auch das scheint mir besonders wichtig -, dass es spezielle Beratungsstellen für alle Fragen betreffend Schwangerschaftsabbruch gibt. Der Arzt oder die Ärztin muss die medizinische Vertrauensperson und erste Anlaufstelle sein. Das muss, so meine ich, dem Gesetzgeber genügen. Wenn dies der Ratsuchenden nicht genügt, so stehen ihr viele Möglichkeiten offen, sich anderweitig zusätzlichen, unentgeltlichen Rat zu holen.

Noch einmal: Wir können einer Frau ihre Entscheidungsfähigkeit nicht aberkennen, auch dann nicht, wenn sie sich in einer Notlage befindet. Der Schutz von Leib und Leben ist zu Recht ein vom Gesetzgeber hoch zu haltendes Gut. Ein Schwangerschaftsabbruch - darüber sind wir uns wohl alle einig - ist mit Sicherheit eine der einschneidendsten Entscheidungen, die eine Frau zu treffen hat, eine Entscheidung, deren Verarbeitung ihre Zeit in Anspruch nimmt. Entscheidet sie sich aber dazu, so haben wir als Gesellschaft und Gesetzgeber diesen Entscheid zu respektieren und ihn nicht noch zusätzlich zu erschweren.

Die Kommissionsmehrheit, so meine ich, schlägt den einzig gangbaren Weg zwischen den emotionalen Extremen vor. Ich denke, er verdient die Unterstützung von uns allen.