von Graffenried Alec · Nationalrat · 2010-09-20
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Sie haben soeben beschlossen, dass die grösseren Gesellschaften nach wie vor einen Lagebericht zu verfassen haben, aus dem der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage ersichtlich sein sollen. Ich mache mir keine Illusionen über Ihre Zustimmungsfreudigkeit zu meinem Antrag, aber erlauben Sie mir, dass ich ihn trotzdem begründe.
Namentlich bei kotierten Gesellschaften - wir befinden uns ja hier nur im Rahmen der Gesellschaften, die einer ordentlichen Revision, jetzt neu nach den erhöhten Werten, unterliegen - werden diese Angaben aber nicht ausreichen. Ich verlange daher nur für die börsenkotierten Gesellschaften zusätzlich einen Nachhaltigkeitsbericht. Das betrifft zwar, wie mir Herr Kaufmann sagen wird, auch einige kleinere Gesellschaften, die an der Berner Börse kotiert sind, aber es gibt eben keine andere Differenzierung, um hier die grossen Gesellschaften bezeichnen zu können. Die Forderung ist sehr offen umschrieben, damit bleibt ihre Umsetzung flexibel und kann sich den geänderten Anforderungen auch anpassen.
Entsprechende gesetzliche Vorschriften, wie ich sie hier vorschlage, bestehen in viel einlässlicherer Form beispielsweise auch in Frankreich oder in Grossbritannien. Es ist also nicht etwas völlig Exotisches, was wir hier verlangen, sondern es ist etwas, was heute international bald State of the Art sein wird. Bereits heute erstellen praktisch alle Publikumsgesellschaften solche Nachhaltigkeitsberichte, oder sie ergänzen ihren Geschäftsbericht um einen Teil, der der Nachhaltigkeit gewidmet ist. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung vermag aufschlussreiche Aussagen über eine Gesellschaft zu machen, die im Lagebericht nicht ersichtlich sind, und sie wird sich nicht auf die Zukunft beziehen, sondern sie bezieht sich immer auf die vorhandenen Unterlagen und Fakten, die eben bereits vorliegen; wir kommen hier also nicht auf die Zukunftsaussichten zurück.
Es handelt sich beim Nachhaltigkeitsbericht auch nicht um einen Umweltbericht, sondern es werden alle Nachhaltigkeitsaspekte erfasst, also ökonomische, ökologische und [PAGE 1385] soziale Aspekte. So erhalten Sie in einem Nachhaltigkeitsbericht beispielsweise Aufschluss über die Länder, aus denen die Rohstoffe stammen, über die Abfallentsorgung und die Abfallmengen, über die Menge der Weiterbildungsmassnahmen der Beschäftigten oder die Zusammensetzung der Beschäftigten - alles Angaben, die Ihnen bei der Beurteilung einer Firma weiterhelfen werden. Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht verbessern Sie die Informationen der Shareholder und Stakeholder über ihre Unternehmung.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird Sie jetzt daran erinnern, dass es einem Bedürfnis des Marktes entspricht, über Ethik besser orientiert zu sein. Die Forderung geht aber weit darüber hinaus. Es geht nicht um Informationen über ethische Fragen; es geht darum, wie vorausschauend und damit wie nachhaltig eine Unternehmung ihre Strategie gewählt und dann auch umgesetzt hat. Risiken können damit von Aussenstehenden besser erkannt werden. Es bestehen in diesem Bereich internationale Grundsätze, wie ein solcher Bericht auszusehen hat. Heute befassen sich alle kotierten schweizerischen Gesellschaften mit diesen Fragen.
Mit der Annahme dieses Zusatzes schaffen Sie nicht eine neue Verpflichtung, sondern einen einheitlichen Zugang und eine Strukturierung dieses Themas. Ich bitte Sie daher, eine zeitgemässe Regelung zu wählen und meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.