Escher Rolf · Ständerat · 2001-03-06
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-06
Wortprotokoll
Bis vor gut fünf Jahren war ich noch ein ehrlicher Landnotar bei einem Volk von Wohneigentümern im Wallis, wo bald jede Familie Eigentum besitzt, ein paar Quadratmeter Wiesland oder Reben, einen Anteil an einem Speicher, eine Wohnung oder ein Häuschen. Anfang der Neunzigerjahre, als bekannt wurde, dass jede Grundstück-Handänderung systematisch, schweizerisch flächendeckend veröffentlicht werden müsse, hatte ich wirklich eine despektierliche, aber doch spontane Reaktion. Ich war überzeugt: Jetzt spinnen die in Bern; was soll denn das bringen? Heute, seit meiner Wahl in den Ständerat, weiss ich und stehe überzeugt zur Ansicht: Die in Bern spinnen natürlich nicht - nicht mehr.
Ungebrochen ist aber meine Überzeugung, dass diese Veröffentlichungen nichts bringen, es sei denn, einen unangemessenen Aufwand und nicht zu rechtfertigende Kosten. Es geht jährlich um viele Millionen Franken, die den Erwerbern aus der Tasche gezogen werden.
Ich mag mich nicht mit der schriftlichen Antwort des Bundesrates zufrieden geben. Wenn eine beschlossene flächendeckende Auflage unverhältnismässig zum beabsichtigten Erfolg bleibt, soll man die Auflage aufheben. Die Transparenz kann anderweitig erreicht werden, indem das Grundbuch diesbezüglich vollumfänglich öffentlich gemacht wird und jedermann entsprechend Einblick nehmen kann, ohne ein legitimes Interesse nachweisen zu müssen. Ich bin überzeugt, dass bei einer solchen Lösung die Nachfragen nicht überborden würden.
Mit einer Interpellation kann das Parlament keinen Druck machen; Sie müssen deshalb mit einer Motion rechnen, mit welcher die Aufhebung beziehungsweise die Änderung der betreffenden Gesetzesbestimmung verlangt wird.
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