Müller Walter · Nationalrat · 2010-09-20
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-20
Wortprotokoll
Das Schengen-Assoziierungsabkommen wurde am 5. Juni 2005 vom Schweizervolk gutgeheissen und ist seit dem 12. Dezember 2008 operationell. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme und Umsetzung aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.
Bei dem vorliegenden Bundesbeschluss geht es um die Genehmigung der Notenaustausche bezüglich der Basisverordnung zur Errichtung des Aussengrenzenfonds, um die strategischen Leitlinien und die Bestimmungen zur konkreten Durchführung. Des Weiteren geht es um die Zusatzvereinbarung zur finanziellen Beteiligung am Aussengrenzenfonds. Die Zusatzvereinbarung wurde am 19. März 2010 unterzeichnet und wird seither vorläufig angewendet. Die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte wurden gemäss Parlamentsgesetz zur vorläufigen Anwendung der Zusatzvereinbarung konsultiert und waren damit einverstanden.
Der Aussengrenzenfonds ist Teil des Besitzstandes und hat damit grundsätzlich bindenden Charakter für die Schweiz. Mit dem Fonds werden Ungleichgewichte zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich des Aufwandes zur Überwachung der Aussengrenzen ausgeglichen. Einzelne Staaten haben sehr lange Schengen-Aussengrenzen, sind vom Meer umgeben, wie zum Beispiel Italien, und haben damit einen wesentlich höheren Aufwand. Die Schweiz hat nur die internationalen Flughäfen als Schengen-Aussengrenze. Unser Beitrag beläuft sich auf durchschnittlich 15 Millionen Franken pro Jahr. Die Schweiz sollte für die Überwachung der Aussengrenzen - das betrifft eben die internationalen Flughäfen - pro Jahr einen Betrag von durchschnittlich 3 bis 5 Millionen Franken zurückerhalten.
Nun zur Beratung in der Kommission: Die Diskussion und die damit verbundenen Wertungen des Schengen-Aussengrenzenfonds verliefen sehr widersprüchlich. Während die einen die ungenügende Überwachung der Aussengrenzen durch einzelne EU-Staaten bemängelten, befürchten andere genau das Gegenteil. Sie sagen, mit der [PAGE 1354] Schengen-Aussengrenze entstehe eine Mauer um Europa und das sei mit unseren Grundsätzen nicht vereinbar. Die Mehrheit der Kommission war aber klar der Meinung, dass eine effiziente Überwachung der Schengen-Aussengrenze im Interesse der Schweiz ist und damit auch den Erfolg des Dublin-Abkommens sicherstellt. Nur wenn Asylanten auch an der Aussengrenze erfasst und registriert werden, können sie von der Schweiz mit einem Nichteintretensentscheid zurückgewiesen werden.
Die Aussenpolitische Kommission hat nach eingehender Beratung einen Nichteintretensantrag zur Vorlage abgelehnt und empfiehlt mit 14 zu 10 Stimmen den vorliegenden Bundesbeschluss zur Genehmigung. Im Namen der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.