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Killer Hans · Nationalrat · 2010-09-21

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21

Wortprotokoll

Stauanlagen sind Werke, die je nach Grösse eine Gefahr darstellen können. Wo Risiken und Gefahren bestehen, sollen die Verantwortlichkeiten geregelt werden. Sie waren bis jetzt auch geregelt, jedoch im Grundsatz gemäss OR und im Detail in einer Verordnung. Nach dem Scheitern des Sicherheitskontrollgesetzes von 2006 liegt nun die Regelung in einem separaten Stauanlagengesetz vor. Darin werden praktisch alle Details der Verordnung sehr genau festgelegt. Es ist also sehr konkret formuliert.

Der Ständerat hat diese Vorlage in der vergangenen Sommersession behandelt und einstimmig gutgeheissen. Wir schliessen daraus, dass der Ständerat den Bedarf für Regelungen in diesem Bereich anerkannt hat, und denken, dass [PAGE 1394] die Einstimmigkeit auch darin begründet ist, dass das Gesetz weitgehend in der UREK des Ständerates erarbeitet wurde, dass also der Ständerat quasi sein eigenes Gesetz beraten und beschlossen hat.

Auch in der UREK-NR wurden wir dahingehend orientiert, es seien "inhaltlich zum grössten Teil die materiellen Bestimmungen der Verordnung ins Gesetz übernommen worden".

Die SVP-Fraktion hat bereits beim Eintreten in der Kommissionsberatung vor Ausweitungen des bürokratischen Aufwandes gewarnt. Im Vorbehalt zu Artikel 24 haben wir diese Bedenken angemeldet. Wir werden uns dort noch melden. Mittlerweile sind im Rahmen von vertieften Abklärungen und Diskussionen Zweifel aufgekommen, ob wirklich nur wenig verändernde Gesetzesartikel aufgenommen worden sind. Wir sehen nämlich nach umfassenderen Abklärungen in der aktuellen Vorlage durchaus klare Ausweitungen bei den Bundeskompetenzen und der Unterstellung von Anlagen. Es ist nicht ersichtlich, warum ein System, welches in der Vergangenheit problemlos funktioniert hat, geändert werden soll. Der Bund weitet seine Zuständigkeit vor allem bei den kleinen Anlagen aus, was zweifellos zusätzliche Personalressourcen und zusätzliche finanzielle Mittel erfordert. Diese Finanzmittel sollen dann über den neuen Gebührenartikel hereingeholt werden; entsprechende Informationen liegen vor.

Auch das Erfordernis von Alarmsystemen wird stark ausgeweitet. So steht neu in Artikel 12, dass alle Betreiber von Stauanlagen ein Alarmsystem installieren und unterhalten müssen. Diese Bestimmung betrifft Gebiete, die bei einem Bruch innert zwei Stunden überflutet werden können - dies ohne Einschränkungen!

In unserer Fraktion haben sich seit der Kommissionsberatung die Vorbehalte zu diesem neuen Gesetz vermehrt. Es liegen uns andere Erkenntnisse vor, die Ausgangslage hat sich seit der Kommissionsberatung für uns verändert. Wir werden entsprechende Einzelanträge dazu noch diskutieren. Gespräche mit Beteiligten und Betroffenen haben uns zur Meinung geführt, dass mit der vorliegenden Gesetzesregelung Verwaltungs- und Kontrollaufwand in hohem Mass zunehmen werden. Dies schliessen wir nicht zuletzt aus einer Medienmitteilung des Bundes vom 19. Mai 2010, in der eine Personalaufstockung im Bereich Stauanlagen angekündigt worden ist.

Wassernutzungswerke sind sehr wichtige Bestandteile der schweizerischen Elektrizitätsversorgung. Sie müssen zuverlässig und sicher sein. Dass sie diese Anforderungen erfüllen, haben die Werke in der Vergangenheit weitgehend problemlos bewiesen, auch die kleineren Werke. Wenn wir nun anstelle der Verordnung eine gesetzliche Grundlage schaffen, sollten wir die Verhältnismässigkeit wahren und die problemlose Regelung mit der Verordnung in der Vergangenheit mitberücksichtigen, dies sowohl bei der Unterstellung der Anlagen wie bei den Gebühren. Mehrkosten würden zweifellos auf die Energiekosten aufgerechnet, wo wir bereits genügend Steigerungen zu verkraften haben. Wir wollen keine neuen oder zusätzlichen Gebühren und Abgaben.

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und dann mitzuhelfen, die unnötigen Ausweitungen bei der Unterstellung und bei den Kosten zu verhindern. Sollte der Rat diese Ausdehnungen nicht korrigieren, wird unsere Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.