Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2010-09-21
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-21
Wortprotokoll
Man kann sich ja durchaus fragen, ob es überhaupt notwendig sei, dieses heute zur Debatte stehende Gesetz in die Rechtsordnung der Eidgenossenschaft aufzunehmen. Denn es wäre grundsätzlich falsch zu glauben, bis dato hätten überhaupt keine rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen bestanden. Das Bundesgesetz über die Wasserbaupolizei sowie die entsprechende Verordnung - diese datiert vom 7. Dezember 1998 - haben ihre Aufgaben bis heute durchaus erfüllt. Es waren mehr aufsichtsrechtliche und sicherheitstechnische Gründe, welche den Bundesrat bewogen haben, diese Vorlage dem Parlament zuzuleiten.
Unsere Fraktion teilt diese Ansicht. Wir bitten Sie, auf das Geschäft einzutreten. Zu den Detailfragen werden wir uns zu gegebener Zeit äussern.