Binder Max · Nationalrat · 2010-09-21
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-21
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat am 17. August 2010 die Differenzen, die nach der Beratung des Gesetzes im Ständerat noch verblieben, beraten. Wir haben festgestellt, dass es im Wesentlichen um redaktionelle, in zwei Fällen um inhaltliche Differenzen geht. Ich werde Ihnen im Folgenden kurz erläutern, wo und weshalb die Kommission den Entscheiden des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates gefolgt ist. Zu den inhaltlichen Differenzen bei Artikel 108a und Ziffer VI Absatz 1bis äussere ich mich bei den jeweiligen Bestimmungen.
Bei Artikel 6b heisst der Titel neu "6. Gebühren"; die Aufsichtsabgabe muss gestrichen werden, weil Nationalrat und Ständerat die Aufsichtsabgabe abgelehnt haben.
Bei Artikel 49 Absatz 2 schliesst sich die Kommission dem Ständerat an, nachdem die Verwaltung uns versichert hat, dass Skyguide als Aktiengesellschaft den nötigen finanziellen Spielraum hat. Das Kostendeckungsprinzip soll nicht kleinlich ausgelegt werden, das heisst, die Berechnung basiert nicht auf dem finanziellen Ergebnis eines Jahres, sondern die Kostendeckung soll über längere Finanzperioden betrachtet werden.
Bei Artikel 91 Absatz 1 hat der Ständerat den vom Nationalrat eingefügten Buchstaben j in einen neuen Buchstaben fbis verschoben und umformuliert. Die Kommission beantragt Zustimmung, da inhaltlich keine Veränderung vorliegt.
Bei Artikel 101b legten beide Räte fest, dass der Bund Ertragsausfälle eines Erbringers von Flugsicherungsdienstleistungen - zum heutigen Zeitpunkt ist das Skyguide -, die ihm für Leistungen aus Flugsicherungsdiensten im Ausland erwachsen, vorübergehend übernehmen kann, bis die Entschädigung mit dem jeweiligen Staat vereinbart ist. Der Nationalrat hat es aber unterlassen, die wichtige Abstimmung über die Ausgabenbremse durchzuführen, deshalb haben wir diese Abstimmung zwingend nachzuholen. Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung; im Ständerat wurde das erforderliche Mehr erreicht.
Mit Artikel 103b Absatz 2 hat unser Rat die Anerkennung der aviatischen Berufe ins Gesetz aufgenommen. Der Ständerat hat diesen Absatz gestrichen. Nachdem uns das BBT in einem Bericht gezeigt hat, dass das im Jahr 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz bereits diverse Aviatikberufe geregelt hat und das System entwicklungsoffen ist, letztlich also auch neue Berufe ins Berufsbildungsgesetz aufgenommen werden können, können wir uns hier dem Ständerat anschliessen und Absatz 2 streichen.
Bei den Übergangsbestimmungen, Ziffer II auf Seite 10 der Fahne, hat der Ständerat einen zusätzlichen Absatz 1bis eingeführt. Es geht hier im Wesentlichen um Rechtssicherheit. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei der Eidgenössischen Flugunfallkommission hängige Verfahren sollen nach bisherigem Recht zu Ende geführt werden. Entsprechend bleibt natürlich auch die Eidgenössische Flugunfallkommission bis zum Abschluss dieser Verfahren bestehen. Die Kommission beantragt Ihnen auch hier Zustimmung zur Fassung des Ständerates.
Ziffer V kann gestrichen werden, weil zum heutigen Zeitpunkt das Bundesgesetz über die Bahnreform 2 bereits in Kraft ist, was zum Zeitpunkt des Erscheinens der Botschaft noch nicht der Fall war. Auch hier beantragen wir Zustimmung.
Zum Eisenbahngesetz auf Seite 13: Bei Artikel 15 hat der Ständerat die Absätze 3 und 4 gestrichen. Inhaltlich werden die in diesen beiden Absätzen enthaltenen Anliegen schon an anderer Stelle, im neuen Eisenbahngesetz, erfüllt. Die Kommission beantragt Ihnen auch hier Zustimmung zur Fassung des Ständerates.
Zu den inhaltlichen Differenzen bei Artikel 108a, Seite 9, und bei Ziffer VI, Seite 12 der Fahne, äussere ich mich dann wie gesagt bei der Behandlung dieser Bestimmungen.