Huber Gabi · Nationalrat · 2010-09-21
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-21
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative der KVF des Ständerates, welche in eine Änderung des Bundesgesetzes über den Infrastrukturfonds mündet, verfolgt an und für sich edle Ziele. Die Frage, wie diese Ziele erreicht werden könnten, liess die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vertieft abklären. Ein Bericht zeigte vier Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Liquidität des Infrastrukturfonds auf. Der Ständerat wählte aus diesen vier Möglichkeiten sicher die beste bzw. die verträglichste, nämlich die Liquidität des Fonds mittels einer weiteren ausserordentlichen Einlage zu sichern. Dennoch: Sowohl der Bericht, den die ständerätliche Kommission erstellen liess, als auch ihr eigener Bericht zur parlamentarischen Initiative begründen eindrücklich, warum man der Versuchung widerstehen sollte.
In der Botschaft zum Infrastrukturfondsgesetz ging der Bundesrat von jährlichen Tranchen in der Höhe von durchschnittlich 300 Millionen Franken plus Teuerung und Mehrwertsteuer aus. Effektiv wurden dem Agglomerationsverkehr in der Anfangsphase des Fonds aber deutlich höhere Beträge zugewiesen, nämlich 430 Millionen im Jahr 2008, 470 Millionen im Jahr 2009 und rund 390 Millionen Franken zwischen 2010 und 2014. Von 2008 bis 2014 wird die für den Agglomerationsverkehr zur Verfügung stehende Tranche des Gesamtkredites vollständig durch die dringenden Projekte beansprucht. Erst anschliessend, ab 2015, können Agglomerationsprojekte durch den Bund zunehmend finanziell unterstützt werden.
Auch wenn es heute nicht darum geht, mehr Geld für zusätzliche Projekte zu generieren, sondern darum, für die anstehenden Projekte die Bundesbeiträge zeitgerecht und damit früher zur Verfügung zu stellen, so ist diese Übungsanlage dennoch problematisch, denn die Verschuldung des Bundes steigt damit temporär an. Mit den Bestimmungen der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse muss die ausserordentliche Einlage durch strukturelle Überschüsse im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert werden; der Bereinigungsbedarf nimmt entsprechend zu. Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr, aus der eine ausserordentliche Einlage entnommen werden soll, wird früher als bisher angenommen Finanzierungsprobleme bekommen. Gemäss dem in der Botschaft zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln aufgezeigten vierten Szenario ist davon auszugehen, dass die Spezialfinanzierung Strassenverkehr ab etwa 2016 eine Unterdeckung aufweisen wird. Diese sich abzeichnende Unterdeckung infolge einer ausserordentlichen Einlage wird dazu führen, dass der Mineralölsteuerzuschlag früher als vorgesehen erhöht wird.
Mit meinem Minderheitsantrag, wonach einmalig 570 statt 850 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung in den Infrastrukturfonds zu geben sind, würden diese unliebsamen Folgen etwas gemildert. Der gleiche Antrag wurde im Ständerat von Kollege Hans Hess gestellt, unterlag dort jedoch.
Wie berechnet sich die Einlage von 570 Millionen Franken? Die Finanzplanung des Bundes sieht für das Jahr 2015 den Betrag von 293 Millionen Franken, für 2016 den Betrag von 70 Millionen Franken und für 2017 den Betrag von 200 Millionen Franken vor. Zu den jährlich durchschnittlich vorgesehenen 300 Millionen Franken ergibt sich eine Gesamtdifferenz von 337 Millionen Franken. Rechnet man die Mehrwertsteuer und die mutmassliche Teuerung hinzu, ergibt sich nach Angaben des Astra ein Fehlbetrag von 570 Millionen Franken. Mit dem Antrag wird sichergestellt, dass für die [PAGE 1418] Realisierung der Agglomerationsprojekte über die ersten Jahre der zwanzigjährigen Finanzierungsperiode hinweg eine jährliche Mindestsumme von 300 Millionen zur Verfügung gestellt wird. Ich weise auch darauf hin, dass inzwischen der rechtskräftige Entscheid des Bundesgerichtes betreffend die LSVA-Erhöhung vorliegt und damit der im Bericht der ständerätlichen Kommission zusätzlich geltend gemachte Mittelbedarf von 27 Millionen Franken pro Jahr für den Infrastrukturfonds entfällt.
Ich ersuche Sie, den Weg der Vernunft zu beschreiten und die Kompensationsfolgen, die in jedem Fall zu Diskussionen Anlass geben werden, etwas abzuschwächen und den Mittelweg zu beschreiten.