Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-03-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-06
Wortprotokoll
An sich haben die nächsten beiden Geschäfte, die Standesinitiative des Kantons Genf betreffend die Zuständigkeiten beim Erwerb des Bürgerrechtes auf kantonaler und kommunaler Ebene und die Motion des Nationalrates, "Einbürgerungen erleichtern" (98.3582), einen engen, direkten Zusammenhang. Aber nur die erste Vorlage passierte die Kommission einstimmig. Ohne Gegenstimme wurde beschlossen, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben. Deshalb vertrete ich hier als Präsident diese Vorlage. Beim nächsten Geschäft wird die Berichterstattung von Kollege Inderkum übernommen. Bei jenem Geschäft gingen die Meinungen auseinander, und er wird dann die Mehrheit vertreten.
Damit zur Standesinitiative des Kantons Genf: Sie verlangt, dass der Einbürgerungsbeschluss auf kantonaler Ebene ausschliesslich durch die Regierung oder durch das Parlament und auf kommunaler Ebene ausschliesslich vom Gemeinderat oder vom Gemeindeparlament zu treffen sei.
Damit - das ist die Ansicht der Kommission - würde aber stark in die kantonale Hoheit eingegriffen. Einbürgerungsentscheide durch Gemeindeversammlungen oder durch den Souverän an der Urne wären verunmöglicht. Kantone oder Gemeinden ohne Gemeindeparlamente könnten faktisch gezwungen werden, solche Parlamente einzuführen, wollten sie die Entscheide auf der untersten Stufe nicht einfach den Gemeindeexekutiven überlassen. Solchen Eingriffen in die kantonale Hoheit und in die Organisation der Gemeinden widersetzt sich die Kommission.
Zu einem weiteren Punkt, und zwar vorerst zur Frage, ob es überhaupt einen Rechtsanspruch, einen praktisch schrankenlosen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt. Da war sich die Kommission weitgehend einig: Einen solchen Anspruch gibt es nicht, in keinem Land. Aber ebenso einig war man sich in der Kommission, dass ein Einbürgerungsgesuch nicht missbräuchlich abgelehnt werden darf.
Was aber heisst missbräuchlich? Hier stehen das Willkür- und das Diskriminierungsverbot im Vordergrund, zwei Prinzipien, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention abgedeckt sind und somit einen höheren Rang als kantonale oder nationale Verfassungen haben. Weil diese Feststellung prima vista aber doch recht theoretisch, akademisch anmutet und in der Praxis, insbesondere im konkreten Einzelfall, offen lässt, wie sie in die landesrechtliche Gesetzgebung umzusetzen ist, erinnerten wir uns an das Postulat 00.3226, "Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens", das unser Rat am 3. Oktober letzten Jahres mit grosser Mehrheit überwiesen hat. 29 Ratsmitglieder votierten damals für die Postulatsform, 6 hätten sogar eine Motion vorgezogen. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie missbräuchlichen Verweigerungen von Einbürgerungsgesuchen zu begegnen ist. Ich glaube, beim heutigen Stand der Diskussion könnten wir es bei diesem Postulat bewenden lassen. Weiterer Handlungsbedarf drängt sich zum jetzigen Zeitpunkt für uns als Plenum nicht auf.
Die Vorschläge des Bundesrates werden uns sicher innert nützlicher Frist vorgelegt werden. Vielleicht sind Sie, Frau Bundesrätin Metzler, heute schon in der Lage, uns über den Stand der Dinge aus Sicht des Bundesrates bereits etwas näher zu informieren. Jedenfalls wären wir gespannt darauf. So oder so können wir aber aus guten Gründen der sicher gutgemeinten Standesinitiative Genf keine Folge geben.