Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-23
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-23
Wortprotokoll
Zuerst zum Minderheitsantrag Schenk Simon und zur Frage des Antragstellers: Ich habe grundsätzlich nichts gegen den Antrag, muss aber sagen, dass er auch nicht viel ändern würde. Das ist auch die Antwort auf Ihre Frage. Wir wollten mit dieser Bestimmung immer nur die Preise für die Grundversorgung, das heisst für die Einzelsendungen, regulieren. Die Bestimmung gilt also nur für Preise von Privatkunden. Bei Massensendungen sollen die ausgehandelten Verträge massgebend sein. Die vereinbarten Preise der Geschäftskunden sollen deshalb nicht der Überprüfung durch den Preisüberwacher unterstellt sein. Dasselbe gilt auch für die Distanzunabhängigkeit der Preise. Nur die Preise für Briefe und Pakete im Rahmen der Grundversorgung - das sind die Einzelsendungen der Privatkunden - sind distanzunabhängig und nach einheitlichen Grundsätzen festzulegen. Mit dieser Bestimmung sollen die Privatkunden geschützt werden und soll sichergestellt werden, dass sie alle gleich viel bezahlen.
Was den Antrag der Minderheit Teuscher angeht, ersuchen wir Sie, ihn abzulehnen. Es geht bei dieser Bestimmung um die Preise für Postsendungen im Rahmen der Grundversorgung, die nicht im Monopolbereich sind. Im Monopolbereich ist das etwas anderes, da muss eine staatliche Regulierung erfolgen, weil die Preise ja nicht im Wettbewerb stehen. Aber ausserhalb des Monopols soll der Wettbewerb spielen. Es macht keinen Sinn, hier den Bundesrat zu etwas zu verpflichten. Die Kann-Bestimmung gemäss Ständerat würde uns genügen.