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Schenk Simon · Nationalrat · 2010-09-23

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23

Wortprotokoll

Jetzt geht es langsam ans Eingemachte. Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie darum, bei Artikel 13 Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen und damit die Fassung des Ständerates zu unterstützen. Es geht hier um die Hauszustellung. Diese Bestimmung betrifft nicht sehr viele Haushalte in unserem Land. Von dieser Formulierung sind nur Einzelhaushalte und niemals ganze Siedlungen betroffen, und auch Einzelhaushalte nur dann, wenn sie nur unter unverhältnismässigen Schwierigkeiten zu erreichen sind. In der Regel einigt man sich in diesen Fällen auf eine Regelung, mit der sowohl die Post als auch die betroffenen Haushalte leben können. Es kommt in solchen Fällen gelegentlich vor, dass man als Politiker entweder zu Hilfe gerufen oder als Sündenbock benutzt wird.

Mit der Fassung des Ständerates wird eigentlich das festgeschrieben, was heute gang und gäbe ist. Die Kommissionsmehrheit hingegen will mit ihrer Formulierung das Rad der Zeit zurückdrehen und die alten PTT-Zeiten wieder aufleben lassen, also die Zeiten, als der Briefträger noch mit Sack und Pack und mit dem AHV-Geld in der Tasche über Berg und Tal von Hof zu Hof zog und Frau Meier dann den Tierschutzverein anrief und sagte: Kommen Sie sofort zu Hilfe, der Briefträger sitzt auf unserem Apfelbaum und macht unseren Hund ganz verrückt!

In den letzten Jahren haben sich an verschiedenen Orten alternative Zustellformen bewährt. Die anfängliche Skepsis ist in den meisten Fällen gewichen, und das neue Konzept wird meistens akzeptiert. Ich kenne selber Fälle aus dem Emmental, wo die Post sich mit den Bewohnern abgesprochen und vernünftige Lösungen gefunden hat. Die Post hat diesbezüglich viel Verständnis gezeigt. Dank alternativer Zustellformen kann die Postzustellung in besonderen Fällen effizienter erfolgen. Es kann ja nicht sein, dass wir diese Möglichkeit mit dem neuen Postgesetz jetzt plötzlich verhindern.

Der Grundsatz der Hauszustellung in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen bleibt ja auch mit der ständerätlichen Fassung erhalten. Wir möchten jedoch, dass gewisse alternative Zustellformen, wie sie bereits praktiziert werden, auch weiterhin möglich sind. Die Post hat auch mit der liberalen Formulierung gemäss Beschluss des Ständerates nicht alle Freiheiten, die Postzustellung nach Lust und Laune abzubauen. Es geht hier einzig darum, dass die Post in den wenigen Fällen, in welchen die Hauszustellung zu unverhältnismässigen Schwierigkeiten führt, im Einverständnis mit dem Bundesrat Sonderregelungen suchen kann. Die Post ist dazu verpflichtet, auch in diesen Fällen die Vertraulichkeit und die Sicherheit ihrer Dienstleistungen zu gewährleisten.

Ich bitte Sie, bei Artikel 13 Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsminderheit und somit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen, damit in Zukunft wenigstens die bisherige Praxis beibehalten werden kann.