Amherd Viola · Nationalrat · 2010-09-23
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-23
Wortprotokoll
Bei Artikel 13 geht es um den Umfang der Grundversorgung. Dies ist ein zentraler Artikel der Vorlage, regelt er doch die inhaltliche Ausgestaltung des Service public und damit den wichtigsten Auftrag der Post. Bei Absatz 2 gibt es eine Minderheit, bei Absatz 3 Litera a gleich deren zwei.
Zunächst zu Absatz 2: Dieser regelt die Zustellung der Postsendungen. Ich bitte Sie, bei Absatz 2 der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Damit wird sichergestellt, dass die Hauszustellung in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen erfolgt. Es geht wohlgemerkt um Siedlungen und nicht um Einzelhöfe oder -häuser. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Post nicht in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen ins Haus zugestellt werden soll bzw. weshalb die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmter Siedlungen benachteiligt werden sollen, indem sie ihre Post selber abholen müssen. Wenn Sie nicht Postkunden zweiter Klasse schaffen wollen, stimmen Sie der Mehrheit zu, und streichen Sie die Möglichkeit, für einzelne Siedlungen Ausnahmen von der Hauszustellung zu machen.
Nun zu Absatz 3 Litera a: Diese Bestimmung regelt eigentlich das Rückgrat der Grundversorgung. Es wird festgehalten, dass die gesamte Bevölkerung landesweit ein flächendeckendes Netz an Lokalitäten zur Verfügung hat, in denen die Grundversorgung angeboten wird. Sowohl die Mehrheit wie auch beide Minderheiten stimmen darin überein, dass das Netz flächendeckend ist, dass das Angebot die Grundversorgung umfasst und dass diese in angemessener Distanz zur Verfügung steht. Die Minderheit II (Huber), deren Antrag gleich lautet wie die Fassung von Bundesrat und Ständerat, spricht dabei von Zugangspunkten, die Kommissionsmehrheit von Poststellen und Agenturen, die Minderheit I (Hämmerle) von Poststellen.
Der Wortlaut der Kommissionsmehrheit ist klarer als jener von Ständerat und Bundesrat, indem er präzisiert, dass es um das Poststellen- und Postagenturennetz geht. In der Fassung des Ständerates - gemäss Bundesrat - wird nur von Zugangspunkten gesprochen. Im Rahmen der Kommissionsberatungen wurde seitens der Verwaltung jedoch zu Protokoll gegeben, dass mit Zugangspunkten eben Poststellen und Agenturen gemeint sind. Die Fassung der Mehrheit hält also explizit fest, was Bundesrat und Ständerat eigentlich meinen. Da die Regelung der Grundversorgung das Kernstück der Vorlage darstellt, ist es sinnvoll, der Fassung der Mehrheit gegenüber jener der Minderheit II, die dem Beschluss des Ständerates - gemäss Bundesrat - entspricht, den Vorzug zu geben, weil die Fassung der Mehrheit klar sagt, was gemeint ist.
Die Minderheit I geht aus unserer Sicht zu weit, weil sie bei der Basiserschliessung nur Poststellen zulassen will. Damit würden Agenturlösungen, die heute schon bestehen und mit denen die Postkunden sehr zufrieden sind, verunmöglicht bzw. müssten rückgängig gemacht werden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und damit die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.
Was den Einzelantrag Weber-Gobet angeht: Wir konnten diesen in der Fraktion nicht besprechen. Als Gemeindepräsidentin habe ich natürlich grosse Sympathien dafür, dass auch die Gemeinden angehört werden.