Binder Max · Nationalrat · 2010-09-23
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23
Wortprotokoll
Seit 1849 haben die Schweizerischen PTT-Betriebe - ab 1998 die Schweizerische Post - für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Postdiensten in allen Landesgegenden gesorgt. Seit 1998 ist die Post als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit konzipiert. Die Organisation und die Verantwortlichkeit sind bereits heute eigentlich mit derjenigen einer Aktiengesellschaft vergleichbar. Damit wurde der [PAGE 1449] politische Einfluss aufs Wesentliche beschränkt und die operative Unternehmensführung an die Post delegiert.
Das heutige Gesetz ist auf die Tätigkeiten in einem monopolgeschützten Markt ausgerichtet. Der Tätigkeitsbereich der Post liegt heute in den Geschäftsfeldern Briefe, Pakete und Logistik, Finanzdienstleistungen und Personenverkehr. Die Post ist verpflichtet, landesweit eine Grundversorgung mit Dienstleistungen des Post- und Zahlungsverkehrs in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zu erbringen.
Wo steht die Post heute? Seit der PTT-Reform befindet sich die Post in einem ständigen Wandel. Auf bereits erfolgte Marktöffnungsschritte - wie die Öffnung des Express-, Kurier- und Paketmarktes, die Freigabe der abgehenden Briefpost im internationalen Verkehr, die Senkung des Briefmonopols auf 100 Gramm respektive auf 50 Gramm ab dem 1. Juli 2009 - sowie auf vermehrte Konkurrenz, veränderte Kundenbedürfnisse und auf den technologischen Fortschritt musste die Post reagieren.
Aufgrund dieser Entwicklungen ist das neue Postorganisationsgesetz grundsätzlich auf den Markt bezogen ausgestaltet. Die neue Organisationsform muss so festgelegt werden, dass die Post und die übrigen Marktteilnehmer zu gleichen Bedingungen arbeiten können. Mit dem neuen Postorganisationsgesetz soll die Schweizerische Post die Grundlage erhalten, die nötig ist, um sich den Herausforderungen der Zukunft erfolgreich stellen zu können. Die wichtigsten Neuerungen im Postorganisationsgesetz sind:
- die Post wird in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umgewandelt;
- die Post erhält einen Zweckartikel, der präzisiert, welche Dienstleistungen sie anbieten darf;
- die Arbeitsverhältnisse werden gemäss OR ausgestaltet;
- der Bund sichert sich die Aktienmehrheit und verankert seine Eignerstrategie - es geht hier um die strategischen Ziele der Post -;
- die Postfinance wird als Tochtergesellschaft der Post in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt und der ordentlichen Finanzmarktaufsicht unterstellt.
In der Kommission war man sich nicht einig darüber, ob diese Neuregelung für die Post richtig, vor allem aber auch darüber, ob sie für die Postkunden vor- oder nachteilig sein werde. Tatsache ist, dass die Post in der Bevölkerung einen hohen Stellenwert, ein sehr hohes Ansehen geniesst. Es gibt wohl kaum ein anderes Unternehmen, mit dem die Bevölkerung täglich Kontakt hat; denken Sie nur an die tägliche Postzustellung. Wie die Fahne zeigt, konnten die Meinungsverschiedenheiten in der Kommission nicht ausgeräumt werden. Hauptstreitpunkte waren und sind:
- die neue Rechtsform einer Aktiengesellschaft;
- die Höhe der Beteiligung des Bundes an dieser Aktiengesellschaft;
- die Verhinderung einer wirklichen Postbank und damit auch die Tätigkeit im Postfinance-Bereich;
- die Zusammensetzung des Verwaltungsrates;
- die Grundlage für die Anstellungsverhältnisse;
- und vor allem der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes: Eine Mehrheit Ihrer Kommission will - das ist für sie eigentlich die Bedingung für eine Zustimmung -, dass die beiden Gesetze gleichzeitig in Kraft treten.
Das Resultat der intensiven Beratungen in der KVF liegt nun vor. Während die Kommissionsmehrheit das Gesetz als eine Vorlage mit Augenmass, mit Ausrichtung auf die zukünftig zunehmende Öffnung der Märkte bezeichnet, kann die Minderheit diesem neuen Gesetz für keine Seite, weder für die Post noch für die Postkunden, etwas Positives abgewinnen. Schlussendlich hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen Eintreten auf das Postorganisationsgesetz beschlossen. Ich gehe dann in der Detailberatung auf die unterschiedlichen Standpunkte ein.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit Eintreten auf die Vorlage.