Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-27
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-27
Wortprotokoll
Bei der Broschüre in deutscher Sprache vom Juli 2010 handelt es sich vermutlich um den für die Anhörung bestimmten Entwurf der Empfehlung zur Erarbeitung kantonaler Schutz- und Nutzungsstrategien im Bereich Kleinwasserkraftwerke.
Die Ziele für die Wasserkraft gemäss Energiegesetz widersprechen teilweise den Zielen für den Gewässerschutz. Mit dieser Empfehlung wollen Bafu und BFE den Kantonen eine Hilfe anbieten, wie sie mit den potenziellen Zielkonflikten umgehen können. Die Empfehlung zeigt auf, wo sinnvolle und massvolle Nutzungen möglich sind und wo der Schutz Vorrang hat. Anhand des vorgeschlagenen Kriterienkatalogs werden die unterschiedlichen Interessen hinsichtlich Schutz [PAGE 1491] und Nutzung beurteilt, sachlich bewertet und bei Zielkonflikten transparent gegeneinander abgewogen. So wird erreicht, dass Projekte gesamtschweizerisch nach vergleichbaren Gesichtspunkten beurteilt werden. Zudem wird die Planungssicherheit für die Gesuchstellenden erhöht.
Im Rahmen der Anhörung wurde die Frage aufgeworfen, ob Kleinstwasserkraftwerke nur noch in Ausnahmefällen bewilligt werden sollten. Diese Frage kann noch nicht abschliessend beantwortet werden, da die Anhörungsergebnisse noch nicht ganz ausgewertet sind. Das UVEK steht allerdings einer solchen willkürlich gesetzten Leistungsgrenze kritisch gegenüber. Der Gesetzgeber hat explizit auf Einschränkungen einzelner Leistungsklassen verzichtet. Anstelle einer willkürlich gesetzten Grenze soll die Interessenabwägung nach transparenten Kriterien - wie das in der Empfehlung dargelegt ist - erfolgen. Im Rahmen des ordentlichen Bewilligungs- und Konzessionsverfahrens muss ohnehin projektspezifisch bzw. von Fall zu Fall eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Dabei soll die Empfehlung von Bafu und BFE die Kantone unterstützen. Die Entscheidkompetenz bleibt aber bei der Konzessionsbehörde, und das sind die Kantone.