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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-27

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-27

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist bekannt, dass der Betreiber des Kernkraftwerks Fessenheim die für den Herbst geplante Zehnjahresrevision um ein Jahr verschieben will. Dies wurde der französischen Aufsichtsbehörde beantragt.

Im Rahmen der diesjährigen Jahrestagung der "Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection" hat der Vertreter der Kantone dazu eine offizielle briefliche Anfrage bei der ASN, der französischen Behörde für nukleare Sicherheit, deponiert und eine Erklärung für die Gründe dieser Verschiebung verlangt. Die Antwort der ASN ist noch ausstehend. Nach Vorliegen der Antwort werden wir über das weitere Vorgehen entscheiden. Bei der "Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection" handelt es sich um ein Gremium, das gestützt auf ein bilaterales Abkommen mit Frankreich gebildet wurde. Vertreten sind die betroffenen Bundesstellen: das Bundesamt für Energie, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat, das Bundesamt für Gesundheit, die Nationale Alarmzentrale, das EDA sowie von kantonaler Seite ein Delegierter der Energiedirektorenkonferenz.

Das Gremium dient dem Zweck, dass sich die beiden Vertragsparteien gegenseitig und unverzüglich über jeden Unfall informieren, der grenzüberschreitende radiologische Auswirkungen haben kann. Zudem finden regelmässige Treffen zum Informationsaustausch statt. Berichtet wird dabei namentlich über die grenznahen Werke Fessenheim und Bugey auf französischer sowie die Kernanlagen auf Schweizer Seite. Grundlage für das Abkommen über den Informationsaustausch bildet dasjenige mit Frankreich über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie. Keiner dieser beiden Staatsverträge bietet eine Grundlage für direkte Forderungen hinsichtlich einer Zehnjahresrevision, auch nicht gegenüber dem Betreiber des Kernkraftwerkes Fessenheim.