Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-27
Wortprotokoll
Am 30. Juni 2009 erteilte die Gemeinde Langenthal die Bewilligung für den Umbau des dortigen islamischen Kultus- und Begegnungszentrums, in dessen Rahmen auch die Errichtung eines Minaretts mit Dachkuppel vorgesehen ist. Dagegen wurde von verschiedener Seite bei der Baudirektion des Kantons Bern Beschwerde eingereicht. Fünf Monate später, am 29. November 2009, hiessen Volk und Stände die Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" gut. Der neu eingefügte Absatz 3 von Artikel 72 der Bundesverfassung trat am selben Tag in Kraft. [PAGE 1483]
Am 21. September 2010 hat die kantonale Baudirektion eine Beschwerde gegen das geplante Minarett und die Dachkuppel abgewiesen. Sie stellte sich auf den Standpunkt, das Baugesuch sei vor dem Inkrafttreten von Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung bewilligt worden; bei einer Rechtsänderung während des Beschwerdeverfahrens komme grundsätzlich, so die Baudirektion des Kantons Bern, das alte Recht zum Zuge.
Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit, diesen Entscheid an das bernische Verwaltungsgericht weiterzuziehen; die Angelegenheit unterliegt demnach nun der richterlichen Überprüfung. Der Bundesrat seinerseits hat keinen Anlass und auch - das möchte ich betonen - keine Kompetenz, sich in ein laufendes Rechtsmittelverfahren, das von den zuständigen kantonalen Justizbehörden geprüft worden ist und später allenfalls auch vom Bundesgericht zu beurteilen ist, einzumischen oder dazu Stellung zu nehmen.