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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-27

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-27

Wortprotokoll

Der Vertrag von Lissabon hat die Europäische Union mit voller Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags am 1. Dezember 2009 ist die EU zur alleinigen Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaft, also der EG, geworden. Dies hat zur Folge, dass völkerrechtliche Abkommen seither nicht mehr mit der EG, sondern nur noch mit der EU abgeschlossen werden können. Demgegenüber bleiben vorbestehende Abkommen mit der EG - also solche, die vor dem 1. Dezember 2009 unterzeichnet wurden - als solche bestehen; eine formelle Anpassung der Texte an den Umstand, dass aufgrund der Rechtsnachfolge allein die EU an die Abkommen gebunden ist, erfolgt also nicht.

Was das der Anfrage zugrundeliegende Geschäft betreffend die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands betrifft, so hätte die Vereinbarung vom 19. März 2010 über zusätzliche Regeln zum Aussengrenzenfonds effektiv mit der EU abgeschlossen werden müssen. Aufgrund des bereits weit vorgeschrittenen Verfahrensstands hatte die EU im Vorfeld der Unterzeichnung vorgeschlagen, anstatt einer formellen Textbereinigung eine gemeinsame Erklärung vorzusehen, wonach die in der alten Vereinbarung enthaltenen Verweise auf die EG als Verweise auch auf die EU zu lesen seien. Die Schweiz hat sich mit diesem pragmatischen Vorgehen einverstanden erklärt, da sich hieraus für sie keine rechtlichen Nachteile ergeben. Leider ist nun aber diese gemeinsame Erklärung, die zusammen mit der Vereinbarung unterzeichnet wurde, versehentlich weder im Bundesblatt noch in der Systematischen Sammlung erschienen. Wir haben bereits Anweisung gegeben, das nachzuholen.