Leuthard Doris · Bundesrat · 2010-09-27
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2010-09-27
Wortprotokoll
Um den Handel mit Tieren und tierischen Produkten mit der Europäischen Union zu erleichtern, hat die Schweiz, gestützt auf das bilaterale Landwirtschaftsabkommen, d. h. auf den Veterinäranhang, gleichwertige tierseuchenrechtliche Vorschriften wie die EU erlassen. In der EU ist die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten seit November 2002 verboten. Die Schweiz konnte dazu eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011 aushandeln. Im Hinblick auf den Ablauf dieser Frist muss nun auch im schweizerischen Recht ein Verfütterungsverbot vorgesehen werden. Deshalb wurde Anfang September 2010 die Anhörung der interessierten Kreise zu einer Revision der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten eröffnet. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Scherer 06.3270 sowie in seiner Antwort auf die Frage Scherer 09.5070 dargelegt, dass ein [PAGE 1486] Festhalten an der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen wirtschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen ist, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der schweizerischen Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der EU und, damit verbunden, ein bedeutend schlechterer Marktzugang für Tiere und tierische Erzeugnisse drohen. Eine sinnvolle Verwertung der Speiseabfälle, wie sie die Motion Scherer verlangte, etwa die Verwertung in Biogasanlagen, wird aber weiterhin möglich sein.