Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-03-07
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-03-07
Wortprotokoll
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil zwischen dem damaligen Sitzungstermin, an dem wir diesen aussenpolitischen Bericht in der Kommission diskutiert haben, und heute, wo darüber im Plenum abgestimmt wird, der historische Abstimmungssonntag vom 4. März 2001 liegt. Dieser 4. März bestärkt mich voll und ganz in meiner politischen Haltung zum Verhältnis der Schweiz zur EU, aber er ändert nichts an meiner Haltung zu diesem Bericht. Ich bin nach wie vor bereit, ihn zur Kenntnis zu nehmen, weder im positiven noch im negativen Sinn.
Hätte der Bundesrat aber nach wie vor am Wortlaut festgehalten, wie er es noch in seinem letzten aussenpolitischen Bericht getan hat, dann wäre ich nicht darum herumgekommen, Antrag auf Kenntnisnahme in ablehnendem Sinn zu stellen. Damals hatte der Bundesrat noch formuliert, die Mitgliedschaft in der EU sei das "strategische Ziel der Schweiz". Dem hätte ich mich widersetzen müssen, denn in dieser zentralen Frage kann sich der Bundesrat nun wirklich nicht auf das Schweizervolk berufen und entsprechend namens der Schweiz eine solche Erklärung abgeben.
Im nun vorliegenden Bericht ändert der Bundesrat diese Terminologie bewusst. Nun spricht er nurmehr vom "Ziel des Bundesrates" und nicht mehr vom Ziel des Landes. Mit dieser Formulierung kann ich leben, wir haben ja Gewaltentrennung, und im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit kann der Bundesrat Ziele formulieren, wie er will. Für mich persönlich bleibt die EU-Mitgliedschaft nicht mehr als eine Pro-memoria-Option, eine Option ohne grossen Realitätsanspruch.
Mit dem 4. März hat der Souverän nun unmissverständlich seinen Willen zu diesem strategischen Ziel zum Ausdruck gebracht. Teil I des Initiativtextes von "Ja zu Europa!", eben von meinem Vorredner Rico Wenger nochmals vorgelesen, enthielt expressis verbis dieses strategische Beitrittsziel. Dem aber hat der Souverän eine Abfuhr erteilt, und daraus ist zwingend der Schluss zu ziehen: Der Souverän wünscht auch kein EG- bzw. EU-Beitrittsgesuch in Brüssel deponiert. Deshalb appelliere ich dringend an den Bundesrat, dieses unselige Gesuch vom Mai 1992 endlich zurückzuziehen.
Ich bezeichne - als ehemaliger EWR-Befürworter - den Nacht-und-Nebel-Entscheid des Bundesrates vom 12. Mai 1992 bewusst als unselig, trug er doch nachweislich zum damaligen Nein des Souveräns bei. Ich gehöre aber nicht zu jenen - ich bin froh, Herr Bundesrat, dass Sie das aus nächster Nähe zu hören bekommen -, die irgendwelche Köpfe rollen sehen wollen, einen Departementswechsel eingeschlossen. Aber es macht heute wirklich keinen Sinn mehr, ein Gesuch, das mit dem Zufallsmehr von 4 zu 3 Stimmen vom Bundesrat verabschiedet wurde und das noch an die damalige EG gerichtet war, unter den jetzigen, neuen Rahmenbedingungen in Brüssel wie in der Schweiz weiter aufrechtzuerhalten - "diplomatical correctness" hin oder her.
Damit muss ich nochmals in die gleiche Kerbe hauen wie mein Vorredner Rico Wenger. Das Schweizervolk hat sich mit grosser Mehrheit für den bilateralen Weg entschieden; es hat sich am letzten Sonntag mit noch grösserer Mehrheit gegen die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen. Das sollte für den Bundesrat doch Ansporn und Legitimation genug sein, endlich über den eigenen Schatten zu springen und einen Entscheid zu korrigieren, der sich inzwischen eindeutig als Fehler herausgestellt hat. Wir haben uns für den bilateralen Weg entschieden; das hat Brüssel so zur Kenntnis genommen.
Die Aufrechterhaltung eines Beitrittsgesuchs passt schlicht und einfach nicht mehr in dieses Bild hinein - im Gegenteil: Es stört, und es schwächt doch klar unsere Verhandlungsposition im Rahmen der anstehenden weiteren bilateralen Verhandlungsrunden. Sollte es sich in einem späteren Stadium erweisen - das kann sicherlich nicht mehr in diesem Jahrzehnt sein -, dass eine EU-Mitgliedschaft der Schweiz für beide Seiten doch noch Sinn machen könnte, dann kann ein neues Aufnahmegesuch gestellt werden; das ist doch das Logischste der Welt. Das Beitrittsgesuch vom 12. Mai 1992 weist faktisch ein Verfalldatum auf; dieses Datum ist mit dem 4. März 2001 definitiv überschritten. Auch Brüssel, Herr Bundesrat, wünscht sich doch keine Ladenhüter, sondern frische Ware, besonders aus einem Land wie der Schweiz, in dem die Standards im Frischhaltebereich überdurchschnittlich hoch liegen.
Erlauben Sie mir abschliessend eine Bemerkung in eigener Sache: Ich habe den Bundesrat eben aufgefordert, einen [PAGE 38] Fehler einzugestehen und zu korrigieren; den gleichen Massstab möchte ich auch bei mir selber anlegen. In der Hektik und Nervosität im Abstimmungskampf zur Volksinitiative "Ja zu Europa!" ist auch mir ein Fehler unterlaufen.
Ich habe in einem Artikel geschrieben, wenn die Romandie unentwegt in die EU wolle, dann sollte ihr die übrige Schweiz nicht vor dem Glück stehen. Etwas anderes habe ich nicht geschrieben, auch wenn ich da und dort anders zitiert worden bin. Aber schon diese Bemerkung war unangebracht, und ich bedaure es sehr, wenn ich damit die Gefühle eines Teils meiner Miteidgenossen verletzt haben sollte. Das wollte ich nicht; ich werde dieses Bedauern per Zeitungsinserat auch noch der Bevölkerung in der welschen Schweiz persönlich kundtun. Damit ziehe ich definitiv einen Schlussstrich unter diesen Vorfall und freue mich, dass am 4. März 2001 aussenpolitisch eine geeinte Schweiz aus dem Abstimmungskampf hervorgegangen ist.