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Forster Erika · Ständerat · 1999-12-13

Forster Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Wenn sich die Gesellschaft und die Wirtschaft verändern, muss sich auch der Staat mit seinen Organisationen anpassen. Ausdruck dieser Veränderung ist, neben verschiedenen anderen Vorhaben, auch die Modernisierung des Personalrechtes.

Die Aktualisierung dieses Bereiches ist für den Staat von grosser Bedeutung, haben sich doch in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren wesentliche Änderungen gerade auch im Bereich des öffentlichen Dienstes und der öffentlichen Dienstleistungen abgespielt. Wie es unter anderem in der Übersicht der Botschaft zum Ausdruck kommt, gehören im globalen Wettbewerb Effizienz und Effektivität des öffentlichen Sektors zu den wesentlichen Standortvorteilen. Mit einer grösseren Flexibilität der Angestelltenverhältnisse sollen die Unternehmungen befähigt werden, auf veränderte Verhältnisse zeitgerecht zu reagieren. Neben anderen Faktoren spielt dabei das Entlöhnungssystem mit einem stärkeren Leistungs- und Marktbezug eine wesentliche Rolle.

Mit diesen Zielsetzungen kann ich mich identifizieren, und ich attestiere dem vorliegenden Entwurf auch, dass das angestrebte Ziel über weite Strecken erreicht worden ist. Die Frage aber, ob die vorliegende Umschreibung des Geltungsbereiches wirklich sinnvoll ist, kann ich bis heute nicht schlüssig beantworten.

Strebt man nämlich eine weitgehende Privatisierung staatlicher Tätigkeiten an, so gehört dazu auch die Gewährung von unternehmerischen Spielräumen. Anstellungsverhältnisse bei den SBB und der Post sowie allenfalls bei anderen Anstalten des Bundes sind nicht so leicht unter das gleiche Dach zu bringen wie die Anstellungsbedingungen für das Personal der Bundesverwaltung. Wenn nun trotzdem alle Arbeitsverhältnisse in einem Gesetz geregelt werden müssen, dann wird es schwierig, der unterschiedlichen Situation von Aushilfskräften der Post und öffentlich-rechtlichen Angestellten gerecht zu werden.

Die Kommission versuchte mit gewissen Korrekturen, sei es am Entwurf des Bundesrates oder an den Beschlüssen des Nationalrates, den verschiedenen Erfordernissen noch besser gerecht zu werden, meines Erachtens zu Recht. So auch in Artikel 2, wo es um den Geltungsbereich dieses Gesetzes geht. Post und SBB haben aufgrund des Bundesgesetzes über die Organisation der Postunternehmungen des Bundes bzw. des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen die ausdrückliche Kompetenz, zur Erfüllung ihrer Aufgabe Gesellschaften zu gründen, sich an Gesellschaften zu beteiligen oder auf andere Weise mit Dritten zusammenzuarbeiten. Damals geschah das - ich möchte das betonen - mit dem klaren Willen, diese Allianzen dem Arbeitsvertragsrecht des OR zu unterstellen.

Wenn wir nun hingehen würden und diese Tochtergesellschaften, wie das der Nationalrat getan hat, dem neuen BPG unterstellen, hätte das weitgehende arbeitsrechtliche Auswirkungen und auch erhebliche Konsequenzen für die Zukunft. Dadurch würde nämlich die Allianzfähigkeit beider Betriebe weitgehend vernichtet. Die entsprechenden Anträge der Kommission, hier dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, verdienen meines Erachtens die volle Unterstützung.

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zur Abschaffung des Beamtenstatus und zur Angleichung der Norm an das OR: Ich bin mir bewusst, dass die Verwaltung aufgrund der Verfassung und von Gesetzes wegen öffentliche Aufgaben zu erfüllen hat. Dies gebietet, dass wir die Eigenheiten des Staatswesens nicht aus den Augen verlieren. Der Staat ist als Arbeitgeber auch immer an das Gesetz, an die Verfassung und an die rechtsstaatlichen Grundsätze gebunden. Deshalb können wir das OR - das ist mir klar - nicht integral übernehmen. Wir müssen Kompromisse schliessen, die einerseits eine deutliche Annäherung an die Privatwirtschaft bringen und andererseits den besonderen Gegebenheiten des Bundes Rechnung tragen. Die Frage ist nun, ob mit dem bundesrätlichen Konzept ein guter Kompromiss gefunden worden ist oder nicht. Das neue Bundespersonalrecht bringt eine Annäherung an das Privatrecht. Das ist aus meiner Sicht durchaus zu begrüssen, denn das OR ist mitnichten des Teufels, wie man annehmen könnte, wenn man sich die Stellungnahmen gewisser Exponenten zu Gemüte führt. Im Gegenteil, das OR kennt eine ausgereifte Rechtsprechung, eine grosse Gerichtspraxis, mit der Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gut leben können. Das OR ist deshalb inhaltlich durchaus geeignet, im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis als ergänzendes Recht zur Anwendung zu kommen.

Der Bundesrat schlägt eine Regelung vor, die in den Kantonen bereits Fuss gefasst hat. Er betritt also keineswegs Neuland. Die Annäherung an das OR, wie sie im bundesrätlichen Entwurf enthalten ist, ist meines Erachtens nicht übertrieben und entspricht heutigen Erfordernissen. Dort, wo sie zu zögerlich ausgefallen ist, oder dort, wo der Nationalrat mit seinen Anträgen hinter die vom Bundesrat vorgeschlagenen Normen zurückgegangen ist, hat unsere Kommission die notwendigen Korrekturen vorgenommen.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten und für Unterstützung der Mehrheitsanträge.