Goll Christine · Nationalrat · 2010-09-28
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Das vorliegende Geschäft hat eine sehr lange Vorgeschichte, die ich im Folgenden kurz zusammenfassen möchte:
Am 17. Dezember 1998 reichte unser ehemaliger Kollege Jost Gross die parlamentarische Initiative 98.450, "Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation", ein, mit welcher er Folgendes forderte: "Im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmte Vermögenswerte sind neben der Verwendung für Geschädigte zweckgebunden für die Finanzierung von Einrichtungen der Drogenprävention und der Drogenrehabilitation einzusetzen; entweder durch eine Änderung der Artikel 59ff. des Strafgesetzbuches oder durch eine Ergänzung des Betäubungsmittelgesetzes."
Am 13. August 1999 gab die SGK-NR der parlamentarischen Initiative ohne Gegenstimme Folge, und am 20. Dezember 1999 folgte der Nationalrat seiner Kommission ebenfalls ohne Gegenstimme. Im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative wurde festgestellt, dass aufgrund der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission "Sharing" der Bericht zur Teilung eingezogener Vermögenswerte in Vorbereitung war, und dieser Bericht wurde im Juli 2000 dann auch veröffentlicht.
Am 5. Juli 2001 verabschiedete die SGK-NR den Bericht der entsprechenden Subkommission ohne Gegenstimme. In diesem Bericht wurde vorgeschlagen, keine eigenständige Vorlage zu erarbeiten, sondern das Anliegen im Rahmen der Behandlung des sogenannten Sharing-Gesetzes einzubringen.
Am 24. Oktober 2001 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte. Das Geschäft wurde in den Kommissionen für Rechtsfragen der beiden Räte behandelt.
Am 2. Dezember 2003 stimmte der Nationalrat dem Kompromissantrag einer Minderheit seiner Kommission für Rechtsfragen zu, die das Anliegen der ursprünglich unumstrittenen parlamentarischen Initiative Gross Jost aufnahm, doch die entsprechende Bestimmung im Sharing-Gesetz überlebte später das Differenzbereinigungsverfahren nicht.
Am 2. Juli 2004 reichte die SGK ein Postulat mit folgendem Text ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten über die gesamte Finanzierungssituation stationärer Einrichtungen der Suchtrehabilitation sowie die Verwendung der aufgrund von Artikel 59 StGB eingezogenen Vermögenswerte, einschliesslich der Verwendung aufgrund spezieller kantonaler Gesetze." Das entsprechende Postulat 04.3432 ist bis heute nicht im Rat traktandiert worden. Am 8. November 2007 beantragte die SGK-NR wiederum eine Fristverlängerung aufgrund eines inzwischen publizierten Berichtes von Infodrog unter dem Titel "Stationäre Suchttherapie Schweiz. Finanzierung". Der Bericht zeigt auf, dass die Finanzierung stationärer Suchttherapieeinrichtungen nach wie vor problematisch ist.
Am 27. Januar 2010 schliesslich lässt sich die SGK des Nationalrates von der Verwaltung über die aktuelle Situation informieren und stellt fest, dass nach wie vor Handlungsbedarf [PAGE 1539] besteht. Sie reicht ohne Gegenstimme das nun vorliegende Postulat mit folgendem Text ein: "Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Finanzierungskonzept aufzuzeigen, wie die Versorgungssicherheit und die Versorgungsqualität stationärer Einrichtungen der Suchtrehabilitation allenfalls unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt werden, sichergestellt werden können." Gleichzeitig beantragt die SGK des Nationalrates die Abschreibung der parlamentarischen Initiative 98.450 von Jost Gross.
Mit Blick auf die schwierige Ressourcenlage und die unterschiedlichen kantonalen Finanzierungskonzepte ist der Bundesrat nun bereit, die Verwendung eines Teils der beschlagnahmten Drogengelder erneut zu prüfen, und beantragt somit die Annahme des Postulates 10.3007.