Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2010-09-28
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Robbiani ist im Kontext der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung sowie der damit zusammenhängenden Übergangsfrist angesiedelt. Behinderteninstitutionen, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des NFA, also bis Ende 2010, die Schlussabrechnung ihrer Bauprojekte unterbreiten, verlieren die unter altem Recht vom Bund zugesicherten Subventionen. Die Fraktion der Grünen unterstützt das Ziel der Initiative, dies mit einer Fristverlängerung von drei auf fünf Jahre zu verhindern.
Zehn bis fünfzehn Behinderteninstitutionen aus sechs Kantonen werden ihre Bauvorhaben nicht fristgerecht beenden können. Die Gründe für die Verspätung sind vielfältig. Eine Institution konnte den Bau wegen Unwetterschäden nicht fristgerecht fortsetzen. Eine andere konnte nicht wie vorgesehen beginnen, weil sie im Hinblick auf eine Kostenreduktion das ganze Projekt überarbeiten musste. Eine dritte hat vom Bund neue Auflagen erhalten. Eine vierte konnte nicht fristgerecht beginnen, weil die Pflegeheimbewohner, welche das Gebäude bewohnten, noch nicht in ihr neues Heim umziehen konnten, da dieser Bau nicht fristgerecht beendet werden konnte. Es handelt sich hier nicht um selbstverschuldete Verzögerungen.
Wenn wir der parlamentarischen Initiative Folge geben, so heisst das, dass die Kantone die ihnen zugesprochenen Subventionen trotz dem Überschreiten der Frist erhalten. Wenn wir ihr keine Folge geben, müssen die Kantone alleine für die Finanzierung geradestehen. Es gibt nämlich eine verfassungsrechtliche Übergangsbestimmung, gemäss welcher sie nach Inkrafttreten des NFA die gleichen Leistungen wie die Invalidenversicherung übernehmen müssen. Auf dem Spiel steht ein Betrag zwischen 15 und 23 Millionen Franken, der bei Folgegeben zu 100 Prozent zulasten der IV gehen würde.
Die Fraktion der Grünen bittet Sie, der parlamentarischen Initiative Robbiani Folge zu geben, nach dem Grundsatz: allenfalls strafen, wenn es gute Gründe dafür gäbe, auf Strafe verzichten, wenn kein absichtliches Verschulden vorliegt.
Le groupe des Verts est d'avis que l'assurance-invalidité devra financer les subventions destinées aux projets de construction d'institutions pour handicapés même si celles-ci, pour des raisons indépendantes de leur volonté, ne sont pas en mesure de respecter le délai transitoire prévu par la réforme de la péréquation financière et de la répartition des tâches entre la Confédération et les cantons.
Le groupe des Verts vont voter pour ce projet vous invitent à en faire de même.