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Schenker Silvia · Nationalrat · 2010-09-28

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Robbiani steht im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs. Damals wurde die Zuständigkeit für die Institutionen der Behindertenbetreuung den Kantonen übergeben. Für die Institutionen, die vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich bewilligt worden waren, war in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes eine Frist von drei Jahren festgelegt. Die entsprechende Bestimmung, Artikel 20 Buchstabe b, lautet wie folgt: "Vor dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs vom Bund rechtskräftig zugesicherte Beitragsleistungen für Vorhaben, die erst nach dem Inkrafttreten in Angriff genommen werden, sind nur noch geschuldet, wenn die Schlussabrechnung für das realisierte Vorhaben innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten unterbreitet wird." Die Übergangsfrist läuft am 31. Dezember 2010 ab.

Nun gibt es eine Reihe von Institutionen, die diese Frist aus unterschiedlichen Gründen nicht einhalten können. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren hat in einer Umfrage festgestellt, dass die meisten der betroffenen Institutionen die Schlussabrechnung bis Mitte 2011 einreichen können. Bei einer Institution muss mit einer etwas längeren Frist gerechnet werden. Die Gründe, weshalb es zu den Verzögerungen kam, sind unterschiedlich. Es geht um Verzögerungen aufgrund von Einsprachen, es geht um Verzögerungen, die sich durch die Überarbeitung des Projekts ergaben; es geht um zeitliche Probleme aufgrund von technischen Schwierigkeiten; es geht bis hin zu Verzögerungen durch Auflagen des Bundes, die eingehalten werden mussten. Reichen die betroffenen Institutionen ihre Schlussabrechnung nicht gemäss der vorhin erwähnten Übergangsbestimmung bis Ende Dezember ein, können sie die zugesicherten Bundesgelder nicht mehr erhalten. Die Folge wäre eine Überwälzung der Kosten auf die Kantone, die gemäss NFA ja für diese Institutionen zuständig sind.

Herr Robbiani verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative, die er am 11. Dezember 2009 eingereicht hat, dass entweder die Frist um zwei Jahre, nämlich bis 2013, erstreckt wird oder dass die Institutionen die Bundesgelder zumindest pro rata temporis, d. h. gemäss Arbeitsfortschritt bis Ende Dezember 2010, erhalten.

Die SGK-NR hat die Initiative in der Sitzung vom 28. April 2010 beraten und ihr mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die SGK-SR stimmte dem Beschluss der SGK-NR ohne Gegenstimme zu. Eine gleichlautende parlamentarische Initiative Lombardi ist in der SGK-SR noch hängig. Die Sozialdirektorenkonferenz unterstützt das Anliegen der beiden Initianten.

Nach der Zustimmung der beiden SGK wurde eine Vorlage erarbeitet. Der Bundesrat nahm am 17. September 2010 Stellung zum Bericht und zur Vorlage der SGK-NR. Nicht ganz überraschend lehnt der Bundesrat die Vorlage und damit die Änderung der Übergangsfrist ab. Er ist der Meinung, die Frist von drei Jahren sei lang genug. Zudem macht der Bundesrat geltend, dass durch die Verlängerung der Übergangsfrist die Invalidenversicherung und über den Staatsbeitrag der Bund belastet würden, was aus Sicht des Bundesrates nicht vertretbar sei.

Die Kommission hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2010 die Stellungnahme des Bundesrates diskutiert und der Vorlage noch einmal zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit 17 zu 7 Stimmen. Eine Minderheit der Kommission folgt dem Bundesrat in seiner Argumentation und plädiert für Nichteintreten.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.