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Bänziger Marlies · Nationalrat · 2010-09-28

Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2010-09-28

Wortprotokoll

Ständiges politisches Thema - auch in der Presse - ist, dass die Krankenkassenprämien wiederum um mindestens 6 bis 10 Prozent aufschlagen werden. Im Konsolidierungsprogramm, das wir noch beraten werden, sind zudem genau im Bereich der Prämienverbilligungen Sparmassnahmen vorgesehen. Das heisst: weniger Geld für die Kantone, weniger Geld für die Einzelnen.

Vergangenen April, als die parlamentarische Initiative in der Kommission beraten wurde, war noch von 10 Prozent die Rede, dann kam die unterjährige Prämienerhöhung. Begründet wird der Prämienanstieg je nach Diskussionsverlauf mit den gestiegenen Kosten im Gesundheitsbereich oder mit den schrumpfenden Reserven, manchmal auch mit der mangelnden Aufsicht, und genau hier setzt meine parlamentarische Initiative an.

Bei der Diskussion um die Krankenkassenprämien wird nämlich ein wesentlicher Einflussfaktor schlicht vergessen oder beiseitegelassen: Im April 2010, vor einem knappen halben Jahr, verfügten die Krankenkassen über Kapitalanlagen in der Höhe von knapp 11,5 Milliarden Franken. Zwei Drittel davon, nämlich 6,7 Milliarden Franken, sind in an der Börse kotierten Anlagen investiert. Mit unseren Prämien finanzieren wir also ein "Finanzmarktgambling" in der Höhe von 6,7 Milliarden Franken. Je nach Finanzmarktsituation wachsen oder schrumpfen unsere Versicherungsreserven. Im Börsenboomjahr 2008 beispielsweise wurden im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung aufgrund von Wertberichtigungen 800 Millionen Franken abgeschrieben. Anders gesagt: Die Krankenkassen haben 800 Millionen Franken an der Börse verspielt. Diese 800 Millionen Franken wurden dann als Verlust der Krankenkassen ausgewiesen, und das führte dazu, dass unsere Prämien in diesem Umfang angehoben wurden.

Das heisst ganz klar, dass unsere Krankenkassenprämien vom Finanzmarkt und von der Anlagepraxis der Börsenhändler jeder einzelnen Krankenkasse abhängig sind. Sinnvoll wäre es also, einerseits griffige Anlagerichtlinien zu beschliessen und andererseits eine fachkundige Aufsicht über Anlagen in diesem Bereich zu installieren. Das heute fachkundige Organ im Bereich der börsenkotierten Anlagen ist die Finma. Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich die Krankenkassen, die börsenkotierte Anlagen in ihrem Portefeuille haben, zusätzlich der Aufsicht der Finma unterstellen.

Es gibt heute keine griffigen Richtlinien für die börsenkotierten Anlagen der Krankenkassen, und es gibt auch keine fachkundige Aufsicht über die Anlagepraxis der Krankenkassen. Die Anlagerichtlinien datieren aus dem vorherigen Jahrhundert; dies, obwohl fast monatlich neue Derivate im Finanzmarkt auf den Markt kommen. Letztlich müssen wir [PAGE 1544] sagen, dass vom Bundesrat eigentlich auch keine Aufsicht gewünscht ist. Ich habe einmal mit einer persönlichen Anfrage im Rahmen der Fragestunde nachgefragt, inwieweit der Bundesrat sich denn eine solche Unterstellung unter die Finma vorstellen könnte - der Bundesrat wollte das nicht.

Vier Monate nach Einreichung meiner parlamentarischen Initiative wurde ein Postulat mit einer etwas abgeschwächten Formulierung eingereicht, wie man die Aufsicht verbessern könne. Der Bundesrat hat auf den Herbst dieses Jahres einen Bericht versprochen. Der Bericht verzögert sich, wohl weil zuerst die aktuelle Brandgefahr der Prämienerhöhung bekämpft werden muss und halt nicht alles auf einmal geht. Nach wie vor kontrolliert niemand die börsenkotierten Anlagen der Krankenkassen, obwohl selbst die Eidgenössische Finanzkontrolle moniert, die Anlagerichtlinien würden ausgesprochen viel Freiraum lassen.

Der Bundesrat will diese Anlagerichtlinien im kommenden Jahr überarbeiten. Was dabei herauskommt - wir wissen es nicht. Immerhin sind im Budget fünf zusätzliche Stellen für das BAG eingestellt worden, um die Krankenkassen zusätzlich zu beaufsichtigen. Nur ist es eben so, dass die Stelleninhaber nicht im Bereich der Börsenanlagen, sondern im Bereich der fachlichen Aufsicht tätig werden sollen. Dabei ist aus Sicht des BAG selbst klar, dass gerade dort, im Bereich der fachkundigen Aufsicht über die Finanzmarktstrategien und Anlagepraxen der Krankenkassen, das Fachwissen fehlt, um die Einhaltung der sowieso viel zu unklaren und offenen Anlagekriterien zu prüfen.

Es besteht also Handlungsbedarf, und zwar in hohem Masse. Ich bin nicht der Meinung, dass der Bundesrat diesen Aufwand auf sich nehmen will, sondern ich bin klar der Meinung, dass das Parlament hier aktiv werden muss. Ich gebe unumwunden zu, dass mein Anliegen in der Kommission nicht auf offene Ohren gestossen ist; deswegen wird es in der Kategorie V behandelt. Der Denkansatz meiner parlamentarischen Initiative liegt etwas quer in der Diskussion, nämlich darum, weil ich den Finanzmarkt, der mittlerweile seine Tentakel in praktisch alle unsere Lebensbereiche ausstreckt, in eine Relation zu unseren Krankenkassenprämien setze und weil ich mit meiner parlamentarischen Initiative diese Relation aufzeige.

Ich bin heute absolut davon überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht, und zwar unbedingt aufseiten des Parlamentes. Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase Folge zu geben.