Schmidt Roberto · Nationalrat · 2010-09-28
Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-28
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Bisher galt bei der Abstimmung hier im Saal nur als entschuldigt, wer im Auftrag einer ständigen parlamentarischen Delegation abwesend war. Frau Moser möchte, dass auch Mutterschaft als Entschuldigungsgrund gilt. Das findet unsere Minderheit durchaus in Ordnung, dieses Anliegen ist gerechtfertigt.
Was aber jetzt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates aus dieser parlamentarischen Initiative gemacht hat, geht uns eindeutig zu weit. Wenn wir der Mehrheit zustimmen, kann in Zukunft jedes Mitglied des Nationalrates grundlos - ich betone: grundlos - der Sitzung und einer Abstimmung fernbleiben und als entschuldigt gelten, wenn es sich nur rechtzeitig beim Büro abmeldet. Das kann es doch nicht sein! Welcher Arbeiter und welche Angestellte kann sich einfach von der Arbeit abmelden, ohne einen Grund anzugeben? Wie wollen Sie dem Volk, das uns gewählt hat, um hier zu arbeiten, erklären, dass wir einfach grundlos nicht anwesend sein können oder zumindest keinen Grund angeben müssen, wenn wir nicht anwesend sind? Sie alle hatten schon Besuch auf der Tribüne, und immer wieder sind die Besucher geradezu empört über unser Arbeitsverhalten hier im Plenum - auch jetzt gerade wieder. Ich glaube, wir sollten den Bogen nicht überspannen. Darum beantragt Ihnen eine starke Minderheit, die Entschuldigungsgründe abschliessend aufzuzählen: Mutterschaft, Krankheit, Unfall und eben Auftrag einer parlamentarischen Delegation.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen. Das sind auch die Gründe, warum wir Anspruch auf ein Taggeld haben. Und wenn wir keinen Anspruch auf ein Taggeld haben, sollten wir auch nicht entschuldigt fernbleiben können. Räumen Sie sich selbst nicht mehr Rechte ein, als Sie jedem ehrbaren Arbeiter in der Privatwirtschaft zugestehen!