Müller Philipp · Nationalrat · 2010-09-28
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-28
Wortprotokoll
Am 11. Dezember 2009 hat Nationalrätin Moser eine parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher sie eine Anpassung des Geschäftsreglementes des Nationalrates verlangt. Das Geschäftsreglement soll dahingehend ergänzt werden, dass eine Parlamentarierin im Mutterschaftsurlaub im Protokoll als entschuldigt vermerkt wird. Bei der Veröffentlichung der Abstimmungsdaten soll ersichtlich sein, ob eine Parlamentarierin aufgrund eines Mutterschaftsurlaubs abwesend und somit entschuldigt war.
Die Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 der Initiative einstimmig Folge gegeben; sie [PAGE 1541] war aber der Ansicht, dass das gesamte Absenzenwesen überprüft werden sollte. Dabei soll insbesondere im Hinblick auf die Führung der Namenslisten bei Abstimmungen geprüft werden, aufgrund welcher Gründe ein Ratsmitglied als entschuldigt aufgeführt werden kann. Am 19. August 2010 hat die Kommission den vorliegenden Erlassentwurf zuhanden des Rates verabschiedet.
Gemäss heutigem Recht und heutiger Praxis werden die Ergebnisse der Abstimmungen in Form von Namenslisten veröffentlicht. Auf diesen Listen wird für jedes Ratsmitglied angegeben, ob es Ja oder Nein stimmte, sich der Stimme enthielt oder an der Abstimmung nicht teilnahm. Eine weitere Rubrik umfasst die entschuldigten Ratsmitglieder. Bei den entschuldigten Ratsmitgliedern werden aber nur jene Abwesenden aufgeführt, die im Auftrag einer parlamentarischen Delegation unterwegs gewesen sind. Diese Namenslisten werden publiziert. Dadurch wird auch ersichtlich, wenn ein Ratsmitglied häufig unter der Rubrik "Hat nicht teilgenommen" aufgeführt wird. Heute sind dort auch Ratsmitglieder aufgeführt, die z. B. aufgrund von Mutterschaft über längere Zeit den Sitzungen fernbleiben. Gegenüber der Öffentlichkeit kann diese Darstellung den Eindruck erwecken, dass ein Ratsmitglied seine Präsenzpflicht nicht ernst nehme. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Ratsmitglieder Anspruch auf Ersatz des durch Unfall, Krankheit oder Mutterschaft entgangenen Taggeldes haben. Bei der Analyse des geltenden Rechts und der geltenden Praxis zeigt sich, dass zwischen dem Vermerk im Protokoll oder in den Namenslisten und dem Erhalt von Taggeldersatz unterschieden werden muss. Relevant für das von der Initiantin aufgeworfene Problem sind nur die Namenslisten, also Artikel 57 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Dort muss definiert werden, wer auf den Namenslisten als entschuldigt geführt wird.
Die Kommission ist daher zur Überzeugung gelangt, dass die Problematik der Absenzen und der diesbezüglichen Publikation vertieft geprüft und neu geregelt werden muss, und zwar über den von der Initiantin genannten Aspekt der Mutterschaft hinaus. An ihrer Sitzung vom 19. August 2010 hat sich Ihre Kommission denn auch mit drei Vorschlägen der Verwaltung befasst: Variante 1 enthält eine abschliessende Aufzählung und umfasst als Entschuldigungsgrund lediglich die parlamentarische Delegation und die Mutterschaft. Variante 2 enthält eine abschliessende Aufzählung, die zusätzlich zu Variante 1 noch Krankheit und Unfall aufführt. Variante 3 beinhaltet keine definierten Entschuldigungsgründe; es wird lediglich festgehalten, dass als entschuldigt gilt, wer sich rechtzeitig vor der Sitzung beim Ratssekretariat entschuldigt hat.
Variante 1 hat in der Kommission keine Anhängerschaft gefunden. Eine Minderheit hat sich für Variante 2 ausgesprochen. Dabei wurde ausgeführt, dass es ja ursprünglich einzig um den zusätzlichen Entschuldigungsgrund der Mutterschaft ging, wobei nun mit Variante 2 auch Krankheit und Unfall aufgenommen werden sollen. Die Minderheit hat sich denn auch für eine abschliessende Aufzählung dieser Sachverhalte ausgesprochen. Es wurde auch argumentiert, dass die Entschuldigungsgründe konkret und eng gefasst werden sollten, um die Präsenz der Ratsmitglieder im Parlament möglichst zu fördern.
Die Kommissionsmehrheit hat sich hingegen für Variante 3 entschieden. Hauptargument der Kommissionsmehrheit war, dass es kaum möglich ist, abschliessend aufzuzählen, aus welchen Gründen man sich entschuldigen kann und welche Gründe auch wirklich ehrenhaft und moralisch-ethisch als Entschuldigungsgrund zulässig sind. Als Beispiel wurde genannt, dass immer unerwartete Ereignisse innerhalb der Familie eintreten können, die eine Präsenz verunmöglichen. Die Kommissionsmehrheit geht auch davon aus, dass die Ratsmitglieder über genügend Eigenverantwortung verfügen, um sich nur dann zu entschuldigen, wenn auch wirklich ein legitimer Grund vorliegt. Weiter befürchtet die Kommissionsmehrheit, dass eine abschliessende Auflistung der Entschuldigungsgründe problemlos umgangen werden kann. Wer nicht kommen will, wird auch mit Variante 2 einen Grund dafür finden. Die Kommissionsmehrheit befürchtet auch, dass mit einem kleinlichen Modell zu viel Bürokratie entstehen könnte.
In der Kommission haben sich 10 Mitglieder für Variante 2 ausgesprochen; Variante 3 konnte 14 Stimmen auf sich vereinigen. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie also, Variante 3 zuzustimmen.