Rutschmann Hans · Nationalrat · 2010-09-29
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion wird, wie die Kommissionsmehrheit, auch diesmal nicht auf die Vorlage eintreten. Das breite Unbehagen gegenüber den vorliegenden Durchführungsprotokollen ist greifbar; dies ist auch aus der rekordverdächtig langen Behandlungsdauer ersichtlich. Die Vorlage stammt bekanntlich aus dem Jahre 2001. Diese lange Behandlungsdauer und die in der Zwischenzeit erfolgten vielen Abklärungen zeigen, dass es bezüglich der Umsetzung viele offene Fragen und auch viele Unsicherheiten gibt. Auch der Ständerat ist seinerzeit nur knapp auf die Vorlage eingetreten und hat von den neun Protokollen nur deren drei bewilligt, und auch dies noch mit einschränkenden Bestimmungen.
Ob diese einseitigen Vorbehalte des Ständerates im Streitfall jedoch rechtlich haltbar wären, ist eher fraglich. Wir jedenfalls glauben nicht daran. Die zu genehmigenden Protokolle sind selbstständige völkerrechtliche Verträge und werden bei einer Ratifizierung für die Schweiz verbindlich. Die Schweiz verfügt jedoch in den betroffenen Bereichen bereits über dichte gesetzliche Regelungen. In der Praxis, also bei konkreten Bau- und Erschliessungsvorhaben, verfügen wir heute über eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, welche wir respektieren müssen. Wir müssen da nicht noch eine Alpenkonvention darüberstülpen. Damit wären Widersprüche zwischen unseren Gesetzen und den Durchführungsprotokollen vorprogrammiert. Nur ein Beispiel: Im Protokoll "Verkehr" steht unter anderem: "Die Vertragsparteien verzichten auf den Bau neuer hochrangiger Strassen für den alpenquerenden Verkehr." Was bedeutet das konkret für eine zweite Gotthardröhre? Jede Seite würde dies wohl anders interpretieren. Im Streitfall müssten wir uns dann immer einem internationalen Schiedsgericht unterwerfen, welches endgültig und damit ohne Weiterzugsmöglichkeit entscheiden würde. Das heisst, wir würden uns in wichtigen Fragen der Raumplanung und des Verkehrs anderen Richtern unterwerfen.
Es gibt aber auch noch weitere gewichtige Gründe gegen eine Ratifizierung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern würden die Durchführungsprotokolle in unserem Land grosse Gebiete betreffen. Sodann sind die Protokolle auch einseitig auf Fragen des Umweltschutzes ausgerichtet. Der betroffene Alpenraum stellt für die dort lebende Bevölkerung auch Lebens- und Wirtschaftsraum dar. Dies würde zu weiteren unnötigen Konflikten bei der Umsetzung der Durchführungsprotokolle führen, beispielsweise bei der Siedlungs- und Raumplanung oder beim Tourismus. Mit den Durchführungsprotokollen würden wir also einiges an Souveränität in verschiedenen Bereichen verlieren. Ein Ständerat hat in der Debatte in der vergangenen Sommersession ausgeführt: "Wehret den Anfängen!" Dem ist nichts beizufügen.
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.