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Maissen Theo · Ständerat · 2001-03-08

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-03-08

Wortprotokoll

Im Zusammenhang mit der Einführung der 40-Tonnen-Limite sind von Beginn an bezüglich des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit bei den Alpenübergängen Bedenken geäussert worden. Es geht hier neben der A2, der Gotthardstrecke, vor allem um den San Bernardino. Es wäre eigentlich zu empfehlen, wenn die jetzt im Tessin tagenden Parlamentsmitglieder einmal, damit es wirklich alle sehen können, mit den Postautos über den San Bernardino in das Tessin fahren würden. Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach in Erinnerung rufen, dass die San-Bernardino-Route als Touristenstrasse gebaut und damals nicht daran gedacht wurde, dass sie je einmal ein wichtiger Alpenübergang für den Schwerverkehr werden würde. Das wirkte sich auf den Ausbaustandard dieser Strecke aus, auf die Tragkraft der Brücken, auf die Steigungen und auf die Kurvenradien. Zudem hat dieser Alpenübergang relativ wenige zweispurige Überholstrecken.

Wir haben dann im Verkehrsverlagerungsgesetz vom 8. Oktober 1999 insofern eine Lösung für dieses Problem gefunden - das wurde vom Bundesrat so vorgeschlagen -, dass im Strassenverkehrsgesetz eine Ergänzung gemacht würde, indem zur Sicherstellung eines flüssigen und sicheren Transitverkehrs Mindestgeschwindigkeiten einzuführen seien. Wir haben dann in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen den ergänzenden Vorschlag ausformuliert, dass es nicht nur die Kontrolle, sondern auch polizeiliche Massnahmen geben muss, indem eben jene Fahrzeuge, welche die Mindestgeschwindigkeit nicht einhalten, zur Umkehr veranlasst werden könnten. Wir waren der Meinung, dass Kontrollen allein nicht genügen, sondern man prophylaktisch entsprechende Massnahmen durchsetzen müsse. Wir haben das in beiden Räten so beschlossen, das ist nun gesetzt.

Wir haben jetzt in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, Herr Bundespräsident, schon mit einiger Überraschung zur Kenntnis nehmen müssen, dass dieses Projekt kurz vor dem Scheitern steht; ein wesentlicher Grund dafür sei, dass dieses Projekt als Handelshemmnis gegenüber der EU gelten würde. Hierzu habe ich zwei Bemerkungen:

1. Für mich ist ganz klar, dass die EU seinerzeit bei der Festlegung der Mindestmotorleistungen für die Lastwagen sicher nicht an den Alpenraum gedacht hat. Es ist für mich stossend, dass bei solchen Beschlüssen der EU die besonderen Verhältnisse des Alpenraumes überhaupt nicht berücksichtigt werden, gibt es doch auch innerhalb der EU solche Alpenübergänge.

2. Die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes, das hat mich in diesem Zusammenhang etwas beschäftigt, erfolgte im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum Landverkehrsabkommen. Ich bin dann etwas unsicher geworden, wie vertieft man diese Verhandlungsbelange überhaupt bearbeitet hat, nachdem erst im Nachhinein, nach den Beschlüssen des Parlamentes, plötzlich erkannt worden ist, dass das offensichtlich nicht gehe, weil die EU hier Vorbehalte habe. Herr Bundespräsident Leuenberger, ich hoffe, dass nicht noch bei weiteren von uns getroffenen Regelungen nachträglich solche Überraschungen eintreffen, dass also etwas nicht geht, von dem wir ausgegangen sind, dass es funktioniert.

Zur vorliegenden Situation ist festzustellen, dass es meines Wissens grundsätzlich in der Kompetenz des Bundesrates liegt, die Motorleistung festzulegen. Vorliegend haben wir aber einen etwas besonderen Fall. Es geht hier nämlich nicht um die generelle Festlegung der Mindestmotorleistung, sondern es geht um Teilstrecken. Artikel 54 Absatz 1bis des Strassenverkehrsgesetzes haben wir so formuliert, dass die Polizei Kontrollen machen und Fahrzeuge, die die Regelungen in Bezug auf die Mindestgeschwindigkeiten nicht einhalten, zur Umkehr zwingen kann. Dieser Zwang zur Umkehr müsste auch ganz klar für jene Fahrzeuge gelten, die auf diesen Strecken mit zu wenig Motorleistung fahren.

Für mich besteht hier eine Analogie zum Kettenobligatorium. Auch bei diesem ist es so, dass Fahrzeuge bei Winterverhältnissen ohne Ketten - wenn das Kettenobligatorium befohlen ist - nicht fahren dürfen. Genau gleich muss es bei der Motorleistung sein. Wenn nicht genügend Motorleistung vorhanden ist, dann ist eine Umkehr zwingend. Ich möchte den Bundesrat auffordern, hier nun rasch eine entsprechende Vorlage zu bringen, damit wir bereit sind, wenn dann der zusätzliche Schwerverkehr rollt.

Für mich sind hier allerdings noch einige Fragen offen. Es stellt sich die Frage, ob mit dieser Massnahme allein genügend getan ist, damit der Verkehrsfluss funktioniert, und vor allem auch, ob genügend Sicherheit vorhanden ist. Wir werden voraussichtlich vor allem auf der San-Bernardino-Route mit wenig zweispurigen Überholstrecken Sicherheitsprobleme haben. Es werden riskante Überholmanöver erfolgen. Man muss sehen, dass es nicht nur um das Bergaufwärtsfahren geht, sondern auch um das Bergabwärtsfahren. Auch die Bremsleistung muss genügend sein. Ich weiss von anderen Pässen, dass beispielsweise Cars aus Oststaaten, die von der Fahrtüchtigkeit her wirklich am Limit sind, dort verkehrsgefährdende Probleme haben.

Man muss vom Bundesrat her auch daran denken, an diesen Strassen gezielte Ausbaumassnahmen zu treffen. Ich denke an Überholstrecken und mehr Ausstellplätze auf Alpenübergängen, die nicht als Autobahnen ausgebaut sind. Ich habe auch die Erwartung an den Bundesrat, dass man die Sache rechtzeitig beobachtet, vorzeitig plant und die richtigen Massnahmen trifft, wenn nun diese Schwerverkehrslawine anrollt - ich hoffe, es wird keine sein. Eine dieser Massnahmen in diesem Sinne ist die Vorschrift für die Motorleistung.

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen, wie es von der Kommission beantragt wird.