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Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2010-09-29

Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2010-09-29

Wortprotokoll

Die Grundversorgung ist ein wichtiges Gut. Das ist von allen Fraktionen mehrmals betont worden. Die Minderheit I (Schenk Simon) stellt einen Angriff auf die Grundversorgung dar, die nicht in jedem Fall eigenwirtschaftlich erbracht werden kann, insbesondere nicht, wenn das 50-Gramm-Monopol aufgehoben wird.

Die Mehrheit des Nationalrates hat sich letzte Woche für einen starken Service public ausgesprochen, für ein flächendeckendes Poststellennetz und für die Zulieferung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen. Diese Grundversorgung [PAGE 1554] kann heute ohne Belastung der Staatskasse erbracht werden; das Postmonopol - der Service aus einer Hand - ermöglicht dies. Der Bundesrat anerkennt mit Artikel 20, dass dies bei einer vollständigen Marktöffnung wahrscheinlich nicht mehr der Fall sein wird. Erfahrungsgemäss würden sich private Anbieter auf die lukrativen Grosskunden konzentrieren und sich in dichtbesiedelten Gebieten niederlassen. Der Bundesrat sieht darum eine finanzielle Abgeltung der Grundversorgung vor, sofern diese zu Nettokosten führt.

Folgt man der Minderheit I (Schenk Simon), spricht man sich entweder gegen die Grundversorgung aus oder sollte konsequenterweise die vollständige Marktöffnung bekämpfen. Es ist bekannt, dass in ländlichen Gegenden viele Dienstleistungen nie kostendeckend erbracht werden können. Da die Minderheit I (Schenk Simon) zugleich auch die vollständige Marktöffnung postuliert, ist anzunehmen, dass ihr eine flächendeckende Grundversorgung nicht wichtig ist und sie in Kauf nimmt, dass sich die Schweizer Bevölkerung in zwei Kategorien aufteilen wird, und dies erst noch ohne finanzielle Abgeltung der Nettokosten. Darum stellt der neue Artikel 42a den eigentlichen Kernartikel des Postgesetzes dar. Hier stellt sich die Gretchenfrage. Die Grünen haben sich letzte Woche für Nichteintreten auf das Postgesetz ausgesprochen, da die Gesetzesänderung einzig und allein dazu dient, den Postmarkt vollständig zu öffnen bzw. das 50-Gramm-Monopol aufzukündigen. Artikel 42a, welcher von der Mehrheit der Kommission unterstützt wird, würde diese Öffnung zumindest um drei Jahre hinausschieben. Der Bundesrat soll dem Parlament nach einer Evaluation in spätestens drei Jahren einen Bericht mit Vorschlägen vorlegen. Damit könnten die Auswirkungen der Marktöffnung bis 50 Gramm und der vollständigen Marktöffnung zuerst genauer geprüft werden. Wir befürchten, dass mit der vollständigen Liberalisierung die Grundversorgung gefährdet ist. Es ist zu hoffen, dass mit Artikel 42a diese Gefahr gebannt werden kann. Wenigstens hätte damit das Parlament die Gelegenheit, nochmals ausführlich über Vor- und Nachteile einer vollständigen Marköffnung zu befinden und allenfalls die Notbremse zu ziehen.

Spricht sich die Mehrheit des Rates für diesen neuen Artikel 42a, also gegen die Liberalisierung, aus, werden die Grünen bei der Schlussabstimmung der Gesetzesänderung zustimmen. Ohne diesen Artikel werden wir das Postgesetz ablehnen. Wenn ihm trotzdem eine Mehrheit zustimmen sollte, wären die Voraussetzungen für ein Referendum geschaffen.