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Schenk Simon · Nationalrat · 2010-09-29

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-29

Wortprotokoll

Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 8 Absatz 3 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Die Forderungen der Minderheit gehen eindeutig zu weit. Wenn in einem Verwaltungsrat von neun Personen Vertreter der beiden Geschlechter, der Sprachgemeinschaften, der Regionen, der Konsumentinnen und Konsumenten, der KMU und des Bundes sein sollen, dann ist es fast ein Ding der Unmöglichkeit, einen kompetenten und der Sache dienenden Verwaltungsrat zu bestellen.

Schon nur die Forderung nach einer Vertretung der Regionen ist problematisch. Welche Regionen wären gemeint, nur das Tessin, oder könnten die Emmentaler, die Engadiner und die Baselbieter auch noch eine Vertretung fordern? Das würde eindeutig zu weit führen. Die Aufzählung der Interessengruppen ist sehr subjektiv. Wenn schon, könnte man dann noch Vertreter von ganz anderen Gruppierungen fordern: Finanzspezialisten, Transportunternehmer, Textilfachleute, Informatiker, Glatzköpfe, Brillenträger - man könnte das beliebig ergänzen. Das Argument, dass ein Verwaltungsratsmitglied mehrere Anliegen erfüllen kann, also z. B. eine Rätoromanisch sprechende Frau, die in der Gewerkschaft ist und auch noch die KMU vertreten kann, ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig. Das würde nämlich die Auswahl massiv einschränken, und bei so vielen Auflagen, wie sie die Minderheit fordert, käme schweizweit nur noch eine ganz kleine Minderheit für den Verwaltungsrat infrage.

Wir wollen in erster Linie einen kompetenten und gutqualifizierten Verwaltungsrat, und diesem Anliegen können wir viel besser gerecht werden, wenn wir die Formulierung des Bundesrates stehenlassen. Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 8 die Mehrheit zu unterstützen.

Auch bei Artikel 9 stimmt die SVP-Fraktion der Mehrheit zu. Hier kann ich es wirklich kurz machen. Wir haben ja die Forderungen der Gewerkschaften zum Abschluss eines GAV bereits bei der Beratung des Postgesetzes zweimal diskutiert und uns zweimal für die Mehrheit entschieden. Ich bitte Sie, hier das Gleiche zu tun, denn es macht keinen Sinn, im Postgesetz andere Bestimmungen zu haben als im Postorganisationsgesetz.

Wichtig ist für uns von der SVP-Fraktion Artikel 17 Absatz 2. Ich bitte Sie dringend, dort der Mehrheit zuzustimmen. In der Kommission ist dieser Entscheid mit dem Stichentscheid des Präsidenten zustande gekommen, und deshalb dürfte dieser Absatz auch hier sehr umstritten sein. Aber die Bestimmung, dass das Postorganisationsgesetz nur zusammen mit dem Postgesetz in Kraft treten kann, macht durchaus Sinn. Das Postorganisationsgesetz ist ja eigentlich auf dem Postgesetz aufgebaut, und deshalb ist diese Verknüpfung sinnvoll.

Wir von der SVP-Fraktion wollen beides, das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz: im Postgesetz die klaren Leitplanken für die Post - die Marktöffnung leider nur in der schwächsten Form, in der Form des Evaluationsauftrages an den Bundesrat - und im Postorganisationsgesetz die Freiheit für die Post, sich als AG zu organisieren. Die beiden Gesetze gehören zusammen, und deshalb bitte ich Sie, hier der knappen Mehrheit zuzustimmen.