Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2010-09-29
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2010-09-29
Wortprotokoll
Ich spreche zu Artikel 17. Hier geht es um das Inkrafttreten. Beim Postgesetz haben wir beschlossen, dass der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes bestimmt. Es ist auch das übliche Vorgehen, dass bei einem Gesetz der Bundesrat entscheidet, wann es in Kraft treten soll. Hier beantragt die Mehrheit, dass nicht der Bundesrat das Inkrafttreten bestimmt, sondern dass das Postorganisationsgesetz zusammen mit dem Postgesetz in Kraft treten soll.
Das hat etwas für sich, nur gibt es verschiedene Konstellationen: Es gibt die Konstellation, dass das Postgesetz abstürzt, es gibt die Konstellation, dass das Postorganisationsgesetz abstürzt. Die verschiedenen Kombinationen, die möglich sind, muss man sorgfältig ansehen, und das kann man nicht bei der Beratung eines Gesetzes übers Knie brechen. Deshalb ist es absolut sinnvoll, dass hier die gleiche Bestimmung drinsteht wie beim Postgesetz, nämlich dass der Bundesrat wie üblich das Inkrafttreten bestimmt.
Zuhanden der CVP-Fraktion kann ich noch sagen: Das Departement wird ja künftig in CVP-Hand sein, und da müssen Sie keine Angst haben, dass Ihre Bundesrätin ein falsches Inkrafttreten vorsehen wird. Sie können also getrost der Fassung der Minderheit, des Bundesrates und des Ständerates zustimmen.