Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2010-09-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2010-09-29
Wortprotokoll
In der Tat geht es wahrscheinlich in erster Linie um die Besitzverhältnisse und weniger um die Form der Gesellschaft, denn - offen gestanden - dass die Post eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, wissen zwar diejenigen, die jetzt an der Debatte teilnehmen, aber [PAGE 1564] ich habe selbst Verwaltungsratspräsidenten der Post erlebt, die während ihrer ganzen Tätigkeit überzeugt waren, sie seien Verwaltungsratspräsidenten einer Aktiengesellschaft. So unglaublich stark kommt es also nicht darauf an. Es ist relativ absurd, dass diese öffentlich-rechtliche Anstalt selber zahlreiche Aktiengesellschaften besitzt; das ist dann wieder ausser Diskussion. Es wäre von der Form her nichts anderes als konsequent, wenn die Post eine Aktiengesellschaft würde.
Zu den Besitzverhältnissen sage ich nochmals: Bei den SBB steht im Gesetz, dass der Bund die Mehrheit der Aktien hält. Wenn er das verändern will, müsste er eine Gesetzesänderung vornehmen, und Sie könnten darüber entscheiden, im schlimmsten Fall sogar mit dem fakultativen Referendum. Bei der Swisscom ist es auch so; es ist im Gesetz vorgeschrieben, dass der Bund die Mehrheit hält. Wenn man das ändern will, müsste man eine Botschaft machen. Es besteht nicht die geringste Befürchtung, dass der Bund hier auf dem stillen Weg sein Eigentum verscherbeln würde, preisgeben würde. Sie können ohne Bedenken der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, verbunden natürlich mit der Mehrheitsbeteiligung des Bundes, zustimmen - einer Mehrheitsbeteiligung, das wurde zu Recht gesagt -, damit von der Post strategische Allianzen eingegangen werden könnten.